Landesverband
MV für Reiten, Fahren und Voltigieren e. V.
Charles-Darwin-Ring 4, 18059 Rostock
Tel: 0381
/ 377 87 35
Fax: 0381 / 377 89 17
Bereich Sport
Bekanntmachung/Kalenderveröffentlichung
des
Deutschen Reit-, Dressur-, Spring-, Fahr- und Vielseitigkeitspferdes
sowie
des Deutschen Reit-, Dressur-, Spring- und Vielseitigkeitsponys
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Vorbemerkung:
Alle
Qualifikationen sind zwingend für Teilnehmer aus dem eigenen und mindestens zwei
angrenzenden Landesverbänden offen auszuschreiben
(d. h., mindestens drei Landesverbände sind teilnahmeberechtigt).
Für
die Qualifikationsprüfungen der Dressur- und Springpferde sind nur Deutsche
Reitpferde gemäß der ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht,
sowie der Liste 1 gemäß § 16.6 der LPO zugelassen. Um den Leistungsnachweis für
die Eintragung ins Zuchtbuch erhalten zu können, kann durch einen
FN-Mitgliedszuchtverband eine Ausnahmeregelung für die Startberechtigung eines
gekörten Hengstes zu einer BC-Qualifikationsprüfung bei der FN beantragt werden.
Bei
Nennung der Deutschen Reitponys muss eine Kopie einer nach dem 1. Juni des
Jahres ausgestellten Messbescheinigung vorliegen. Ponys ohne diese aktuelle
Messbescheinigung sind nicht startberechtigt.
Die Qualifikation gilt grundsätzlich
als Paar (Reiter/Pferd, Fahrer/Pferd). Sonderregelung siehe Ausschreibung
Finalveranstaltung Bundeschampionate.
Letztmögliches Qualifikationswochenende ist das Wochenende 28. / 29. Juli
2012.
Nur
Teilnehmer mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz und Pferde, die sich gemeinsam
qualifiziert haben, sind beim Bundeschampionat startberechtigt.
Eine
Veröffentlichung der jeweiligen Ausschreibung im Kalender für Bekanntmachungen,
Pferdeleistungsprüfungen und Turniersport ist verbindlich vorgeschrieben, dies
gilt nicht für die Qualifikationen der Ponys, Vielseitigkeits- und Fahrpferde.
Die Ausschreibung ist der FN rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen.Für jeden
Veranstalter einer Qualifikationsprüfung zu den Bundeschampionaten gilt
verbindlich:
Es ist für
jede Qualifikationsprüfung ein Richter aus
einem anderen LK-Bereich als
dem des Veranstalters zu berufen (Ausnahme F. und G.).Wird eine
Qualifikationsprüfung aufgrund hoher Nennzahlen geteilt, ist sicherzustellen,
dass für alle Abteilungen die selbe Richtergruppe eingesetzt wird sowie gleiche
Anforderungen gestellt werden.
A.
Dressurpferde:
1.
Dressurpferdeprüfung Kl. L für 5jährige Deutsche Reitpferde (gemäß ZVO der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gemäß § 16 LPO)
gemäß §§ 350 - 352 LPO, Aufgabe DL3 oder DL4 auf Viereck 20x60m. Bewertung gem.
§ 353 B. LPO mit 5 Einzelwertnoten (als Dezimalstellen sind nur halbe Noten
zulässig)
2.
Dressurpferdeprüfung Kl. M für 6jährige Deutsche Reitpferde (gemäß ZVO der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gemäß § 16 LPO)
gemäß §§ 350 - 352 LPO, Internationale Dressuraufgabe für 6 j. Pferde –
Einlaufprüfung, 2009 auf Viereck 20x60m. Bewertung gem. § 353 B LPO mit 5
Einzelwertnoten (als Dezimalstellen sind nur halbe Noten zulässig)
Die
Durchführung von Einlaufprüfungen ( DL 3/ DL4 auf Viereck 20m x 60m ) wird
empfohlen. Einlaufprüfungen können für 5jährige und 6jährige gemeinsam
durchgeführt werden. Einlaufprüfungen dürfen offen ausgeschrieben werden (Liste
I – III gem. § 16 LPO). Es müssen besonders qualifizierte Richter eingesetzt
werden. Die Prüfungen sind auf Außenplätzen (Einlauf- und
Qualifikationsprüfungen grundsätzlich auf demselben Prüfungsplatz)
durchzuführen.
Für die
Finalveranstaltung qualifizieren sich alle Pferde mit einer Endnote von 8,0 und
besser.
B.
Dressurponys:
1.
Dressurponyprüfung Kl. A für 4- 6jährige M- und G-Ponys gemäß §§ 350 –352 LPO,
Aufgabe DA 2 auf Viereck 20 x 60m;
Bewertung gem. § 353 B. Junioren -
Jahrgang 1994 und jünger - der LK D 6 und höher.
2.
Dressurponyprüfung Kl. L für 4- 6jährige M- und G-Ponys gemäß §§ 350 – 352 LPO,
Aufgabe DL 3
auf Viereck 20 x 60m; Bewertung gem. § 353 B . Junioren
- Jahrgang 1994 und jünger - der
LK D 5 und höher.
Die
Durchführung einer Einlaufprüfung (Dressurponyprüfung Kl. A) wird empfohlen. Die
Prüfungen sind auf Außenplätzen (Einlauf- und Qualifikationsprüfungen
grundsätzlich auf demselben Prüfungsplatz) durchzuführen.
Für die
Finalveranstaltung qualifizieren sich: aus B.1 alle 5jährigen Deutschen
Reitponys ( gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht)
der Liste I (gemäß § 16 LPO),
bzw. aus B.2 alle 5- und 6jährigen Deutschen Reitponys ( gem. ZVO der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht)
der Liste I (gemäß § 16 LPO)
mit einer Endnote von 7,5 und besser.
Wichtig:
Die Qualifikation gilt nur für die Rasse Deutsches Reitpony, andere
deutsche Reitponyrassen (z.B. New Forest, Connemara, Welsh o.a.) sind in
Warendorf nicht startberechtigt und können sich also auch nicht qualifizieren.
Bei Nennung
muss eine Kopie einer nach dem 1. Juni des Jahres ausgestellten
Messbescheinigung vorliegen. Ponys ohne diese aktuelle Messbescheinigung sind
nicht startberechtigt.
C.
Springpferde:
1.
Springpferdeprüfung Kl. M für 5jährige Deutsche Reitpferde (gemäß ZVO der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gemäß § 16 LPO)
gemäß §§ 360 - 362 LPO. Bewertung gemäß § 363 Ziffer 1 LPO. Anforderungen in
Anlehnung an Springprüfung Kl. M1*.
2.
Springpferdeprüfung Kl. M für 6jährige Deutsche Reitpferde (gemäß ZVO der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gemäß § 16 LPO)
gemäß §§ 360 - 362 LPO. Bewertung gemäß § 363 Ziffer 1 LPO. Anforderungen in
Anlehnung an Springprüfung Kl M2*.
Ø
In den
Qualifikationsprüfungen sind je Altersklasse mindestens 3 Pferde je
Reiter der LK S 1 - 3 zuzulassen.
Ø
Handicaps,
wie z.B. der Ausschluss bereits qualifizierter Pferde sind nicht zulässig.
Ø
Für alle an
den Qualifikationsprüfungen teilnehmenden Pferde sind als Einlaufprüfung für
5jährige Pferde je eine Springpferdeprüfung der Kl. L und für 6jährige Pferde
eine Springpferdeprüfung /Springprüfung der Kl. M durchzuführen.
Ø
Einlaufprüfungen dürfen offen ausgeschrieben werden (Liste I – III gem. § 16
LPO).
Ø
Bei den
Qualifikationsprüfungen müssen sich die Anforderungen für die 5jährigen Pferde
deutlich von denen für 6jährige Pferde unterscheiden.
Parcoursgestaltung und Anforderungen sollen dem Saisonzeitpunkt und dem dadurch
bedingten Ausbildungs- und Erfahrungsstand der Pferde ebenfalls angepasst sein.
Die Maximal-Anforderungen bei den 6-jährigen Pferden sind auszuschöpfen (siehe
auch C. 2.). Die Mindestparcourslänge beträgt für beide Qualifikationsprüfungen
450 m.
Ø
Für 5jährige
Pferde ist ein überbauter Wassergraben (Mindestweite: 2,50 m)
verpflichtend vorgeschrieben;
für 6jährige Pferde ist ein offener Wassergraben (Mindestweite: 2,50 m)
verpflichtend vorgeschrieben.
Ø
Das
Mindestmaß des Prüfungsplatzes darf 4000 m² nicht unterschreiten
(durchschnittliche Mindestbreite 50 m).
Ø
Mindestanzahl Hindernisse: 5jährige Pferde elf Hindernisse; 6jährige Pferde
zwölf Hindernisse.
Ø
Mindestens
eine dreifache Kombination ist bei 5 und 6 jährigen Pferden vorgeschrieben.
Ø
Die
Mindestlänge des Parcours muss 450 m betragen; eine exakte Messung der
Parcourslänge und Festlegen der Erlaubten Zeit durch Parcourschef und
Richtergruppe ist sicherzustellen.
Ø
Sollten die
vorgeschriebenen Kriterien nicht erfüllt werden, wird die Prüfung nicht als
Qualifikation anerkannt!
Ø
Es müssen
besonders qualifizierte Richter und Parcourschefs eingesetzt werden; der Einsatz
von drei Richtern wird empfohlen; je Landesverband sollte ein besonders
qualifizierter Richter als „Durchrichter“ in allen Qualifikationen des
betreffenden Landesverbandes eingesetzt werden.
Für die
Finalveranstaltung qualifizieren sich alle 5- und 6jährigen Pferde mit einer
Endnote von 8,0 und besser. Die 6jährigen Pferde müssen zusätzlich mindestens
einmal in einer Standard-, Zwei-Phasen-Springprüfung oder Springprüfungen mit
Siegerrunde bzw. mit Idealzeit der Kl. M* an 1. - 5. Stelle bzw. M** oder
höher an 1. bis weiterer Stelle in den aufgeführten Springprüfungen
- bis spätestens zum 05. August 2012- platziert sein. Dies muss mit, von
den Richtern unterschriebenen Ergebnislisten nachgewiesen werden. Wer bis
Meldeschluss die erforderliche M-Platzierung nicht nachweisen kann, ist nicht
teilnahmeberechtigt.
D.
Springponys:
1.
Springponyprüfung Kl. A für 5jährige M und G-Ponys gemäß §§ 360 – 362 LPO.
Bewertung gemäß § 363 Ziffer 1 LPO, Jahrgang 1994 und jünger - der LK S 6 und
höher.
2.
Springponyprüfung Kl. L für 5- 6jährige M und G-Ponys gemäß §§ 360 – 362 LPO.
Bewertung gemäß § 363 Ziffer 1 LPO, Junioren
- Jahrgang 1994 und jünger - der LK S 5 und höher.
Die
Durchführung einer Einlaufprüfung wird empfohlen. Als Einlaufprüfung können
Ponystilspringprüfungen, Ponyspringen mit Idealzeit sowie Springponyprüfung Kl.
A gem. § 360 LPO (4- bis 6 jährige Ponys; 6-jährige nur mit nicht mehr als einem
Erfolg in Spring- bzw. Springponyprüfung der Kl. A und oder höher) und
Springponyprüfung Kl. L gem. § 360 LPO ausgeschrieben werden. Für die
Einlaufprüfungen wird den Veranstaltern freigestellt, diese ohne Geldpreise (LPO
§ 25.4) auszuschreiben.
Es wurden
Standard-Parcours für die Finalqualifikationen der Springponys bei den
Bundeschampionate in Warendorf entwickelt. Es ist allen Veranstaltern
freigestellt, diese Standard-Parcours bereits in den Qualifikationen zu bauen. -
Diese Standard-Parcours können unter
www.pferd-aktuell „DKB-Bundes-championate“ abgerufen werden.
Darüber
hinaus wird unter der Leitung des Bundestrainer Peter Teeuwen ein
Vorbereitungs-Lehrgang vom
07.-08.
August 2012 angeboten. Dort werden auch die anl. der Bundeschampionate in den
Finalqualifikationen zu reitende Standard-Parcours trainiert. Eine Teilnahme ist
nicht verpflichtend vorgeschrieben, wird aber aus- drücklich empfohlen
Für die
Finalveranstaltung qualifizieren sich aus D.1 alle 5jährigen Deutschen Reitponys
( gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht)
der Liste I (gemäß § 16 LPO),
bzw. aus D.2 alle 5- und 6jährigen Deutschen Reitponys ( gem. ZVO der Deutschen
Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht)
der Liste I (gemäß § 16 LPO)
mit einer Endnote von 7,5 und besser.
Wichtig:
Die Qualifikation gilt nur für die Rasse Deutsches Reitpony, andere
deutsche Reitponyrassen (z.B. New Forest, Connemara, Welsh o.a.) sind in
Warendorf nicht startberechtigt und können sich also auch nicht qualifizieren.
Bei Nennung
muss eine Kopie einer nach dem 1. Juni des Jahres ausgestellten
Messbescheinigung vorliegen. Ponys ohne diese aktuelle Messbescheinigung sind
nicht startberechtigt.
E.
Fahrpferde:
Gewertet
werden alle Eignungsprüfungen für Fahrpferde (Einspänner) gemäß §§ 390 - 392 LPO
für 4 - 6jährige Pferde der Liste 1-3 (gemäß §16 LPO) Aufgabe EF 1 oder EF 2
möglichst nach Kommando.
Die
Durchführung einer Einlaufprüfung wird empfohlen, möglichst als Gebrauchsprüfung
(Einspänner) Kl.
A gemäß §§ 705 - 708 LPO.
Ø
Es müssen
besonders qualifizierte Richter eingesetzt werden (Qualifikation mindestens FBA
und FM)
Ø
In allen
Qualifikationsprüfungen ist die Verwendung eines Schlagriemens oder eines
Hintergeschirrs mit Schlagriemen verpflichtend vorgeschrieben.
Die jeweils
bestbewerteten 4- bis 6jährigen Deutschen Reitpferde
(gemäß ZVO der Deutschen Reiterlichen
Vereinigung, Bereich Zucht)
der Liste I (gemäß § 16) der
Qualifikationsprüfungen sind wie folgt beim Bundeschampionat des Deutschen
Fahrpferdes teilnahmeberechtigt:
Ø
Für die
Finalveranstaltung qualifizieren sich alle Teilnehmer mit einer Endnote von 7,5
und besser, die nicht in der Klasse S bis zum 06.08.2012
siegreich oder platziert waren. – Zum Bundeschampionat sind keine
einachsigen Wagen zugelassen.
F.
Vielseitigkeitspferde:
Direkt
qualifiziert sind die 5- bzw. 6jährigen Deutschen Reitpferde (gemäß ZVO der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gemäß § 16 LPO),
die die folgenden Ergebnisse erbracht haben:
5jährige
Pferde:
a)
zweimal
mindestens die Wertnote 8,0 in einer Geländepferdeprüfung Kl. A oder L und
einmal mindestens die Wertnote 7,0 in einer Geländepferdeprüfung Kl. L
Gewertet
werden alle Geländepferdeprüfungen Kl. A und L gem. §§ 370 - 373 LPO (Ausnahme:
Hallenprüfungen). Die Prüfungen sind jeweils für den gemäß LPO vorgesehenen
Teilnehmerkreis
(Kl. A: 4- bis 6jährige, Kl. L: 5- bis 6jährige Pferde Liste 1-3)
auszuschreiben.
Die Geländepferdeprüfungen müssen zur Vorbereitung
auf das Bundeschampionat mit typischen Geländehindernissen abwechslungsreich
gestaltet sein und mindestens einen Graben, ein Wasserhindernis sowie einen
schmalen Sprung (vgl. FN-Broschüre „Der Geländeaufbau“) enthalten.
und
b)
eine
Platzierung in einer Vielseitigkeits- oder Kombinierten Prüfung Kl. A (ohne
Stilspringen/ Stilgeländeritt)
Gewertet
werden alle Vielseitigkeitsprüfungen gem. §§ 600 ff. LPO, alle
Kombinierten Prüfungen (Dressur-/Spring-/Geländeprüfung oder
Dressurpferde-/Springpferde-/Geländepferdeprüfung) gemäß
§ 800-803 LPO Kl. A und L
(Ausnahme: jedoch keine Hallenprüfungen und keine Kombinierten Prüfungen mit
Stilspringen/ Stilgeländeritten).
6jährige
Pferde:
a)
zweimal
mindestens die Wertnote 8,0 in einer Geländepferdeprüfung Kl. L
Gewertet
werden alle Geländepferdeprüfungen Kl. L gem. §§ 370 - 373 LPO (Ausnahme:
Hallenprüfungen). Die Prüfungen sind jeweils für den gemäß LPO
vorgesehenen Teilnehmerkreis
(5- bis 6jährige Pferde Liste 1-3) auszuschreiben.
Die Geländepferdeprüfungen müssen zur Vorbereitung
auf das Bundeschampionat mit typischen Geländehindernissen abwechslungsreich
gestaltet sein und mindestens einen Graben, ein Wasserhindernis sowie einen
schmalen Sprung (vgl. FN-Broschüre „Der Geländeaufbau“) enthalten
und
b)
eine
Platzierung in einer Vielseitigkeitsprüfung Kl. L oder CIC/CCI1*
Gewertet werden alle
Vielseitigkeitsprüfungen kl. L gem.
§§ 600 ff. LPO so wie alle CIC/CCI1
Für die
Finalqualifikation für 5jährige und 6jährige Vielseitigkeitspferde gilt
außerdem:
Ø
Die
Qualifikation ist an mindestens 3 verschiedenen Veranstaltungsorten zu
erbringen.
Ø
Gemeinsame
Qualifikation gem. Vorbemerkung liegt vor, wenn mindestens ein
Qualifikationsergebnis von dem beim Bundeschampionat mit dem Pferd startenden
Reiter in einer Qualifikationsprüfung vorliegt.
Ø
Die
Qualifikation zu a) ist in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis einschließlich
29.Juli 2012 zu erbringen, die Qualifikation zu b) vom 1. Januar 2012 bis
einschließlich 5. August 2012
Ø
Sollten sich
weniger als 30 5jährige oder 6jährige Vielseitigkeitspferde direkt
qualifizieren, so behält sich der Veranstalter vor, weitere Paare zuzulassen.
Die
Ermittlung der Qualifikationsstände erfolgt jeweils nach dem Ergebniseingang
beim DOKR-Veranstaltungsbüro (Tel.: 0 25 81 - 63 62-390 * Fax: 0 25 81 - 63
62-226). Der Nachweis der Qualifikation zu b) ist mit entsprechenden
Ergebnislisten durch den Reiter/Pferdebesitzer des jeweiligen Pferdes bis
Nennungsschluss zu erbringen.
G.
Vielseitigkeitsponys:
Direkt
qualifiziert sind die 5jährigen und 6jährigen Deutschen Reitponys (gemäß ZVO der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gemäß § 16 LPO)
der Größenklassen M und G, mit Junioren, Jahrgang 1994 und jünger der L Kl. V 6
und höher, die die folgenden Ergebnisse erbracht haben:
a)
vom 1.Januar
2012 bis einschließlich 29. Juli 2012: zweimal mindestens die Wertnote 7,0 in
einer Geländepferdeprüfung (je ein Geländepferde-Qualifikationsergebnis kann
durch eine Platzierung in einer Vielseitigkeitsprüfung bzw. Kombinierten Prüfung
der Kl. A ersetzt werden)
Gewertet
werden alle Geländepferdeprüfungen Kl. A (keine reinen
Geländeponyprüfungen) gemäß
§§ 370 - 373 und Vielseitigkeitsprüfungen KL. A gemäß §§ 600 ff und alle
Kombinierten Prüfungen (Dressur-/Spring-/ Geländeprüfung oder
Dressurpferde-/Springpferde-/Geländepferdeprüfung) gem. §§ 800-803 LPO Kl. A
(Ausnahme: jedoch keine Hallenprüfungen).
Die Geländepferdeprüfungen müssen zur Vorbereitung
auf das Bundeschampionat mit typischen Geländehindernissen abwechslungsreich
gestaltet sein und mindestens einen Graben, ein Wasserhindernis sowie einen
schmalen Sprung (vgl. FN-Broschüre „Der Geländeaufbau“) enthalten
und
b)
Teilnahme am
Vorbereitungslehrgang im Anschluss an das Bundes-Nachwuchschampionat
in Warendorf ( 06. Aug. 2012)
Für
die Finalqualifikation der 5jährigen und 6jährigen Vielseitigkeitsponys gilt
außerdem:
Ø
Die
Qualifikation ist an 2 verschiedenen Veranstaltungsorten zu erbringen.
Ø
Gemeinsame
Qualifikation gem. Vorbemerkung liegt vor, wenn mindestens ein
Qualifikationsergebnis von dem beim Bundeschampionat mit dem Pony startenden
Reiter vorliegt.
Ø
Sollten sich
weniger als 15 Ponys direkt qualifizieren, so behält sich der Veranstalter vor,
weitere Paare zuzulassen.
Wichtig:
Die Qualifikation gilt nur für die Rasse Deutsches Reitpony, andere
deutsche Reitponyrassen (z.B. New Forest, Connemara, Welsh o.a.) sind in
Warendorf nicht startberechtigt und können sich also auch nicht qualifizieren.
Die
Ermittlung der Wertnotenstände erfolgt jeweils nach dem Ergebniseingang beim
DOKR-Veranstaltungsbüro (Tel.: 0 25 81 - 63 62-390 * Fax: 0 25 81 - 63 62-226).
Der Nachweis der Platzierung in einer Vielseitigkeitsprüfung bzw.
Kombinierten Prüfung Kl. A ist mit entsprechenden Ergebnislisten durch den
Reiter/Pferdebesitzer des jeweiligen Ponys bis Nennungsschluss zu erbringen.
Bei Nennung muss eine Kopie einer nach dem 1. Juni des Jahres ausgestellten
Messbescheinigung vorliegen. Ponys ohne diese aktuelle Messbescheinigung sind
nicht startberechtigt.
Zugelassen
sind 3- und 4jährige Deutsche Reitpferde/-ponys (gem. ZVO der Deutschen
Reiterlichen
Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gemäß § 16.6 LPO).
Bei Nennung
der 3- und 4jährigen Reitponys muss eine Kopie einer nach dem 1. Juni des Jahres
ausgestellten Messbescheinigung vorliegen. Ponys ohne diese aktuelle
Messbescheinigung sind nicht startberechtigt.
Zusätzlich startberechtigt sind die Medaillengewinner der 3jährigen Reitpferde/-ponys
des Bundeschampionates aus dem Vorjahr in Warendorf.
Zugelassene
Teilnehmer
bei den Reitpferdeprüfungen sind alle Altersklassen; bei den Reitponyprüfungen
alle Altersklassen, wobei für Junge Reiter, Reiter und Senioren eine
Gewichtsobergrenze in Turnierkleidung von 62 kg festgelegt ist.
Warendorf,
28. Oktober 2011
gez.
Friedrich Otto-Erley
-
Leiter Turniersport -
Bundeschampionat des Schweren Warmblüters 2012 in Moritzburg :
Termin: 25.
– 26. 08. 2012
Es
qualifizieren sich alle 4- und 5-jährigen Pferde Liste I der Rassen: Schweres
Warmblut, Alt –Oldenburger/Ostfriesen und Altwürttemberger, die in einer
Eignungsprüfung für Fahrpferde (Einspänner) gem. §§ 390 - 392 LPO die
Note 7,5 und besser oder in zwei Eignungsprüfungen für Fahrpferde (Einspänner)
mindestens die Note 7,0 erreicht haben.
Ø
In allen
Qualifikationsprüfungen ist die Verwendung eines Schlagriemens oder eines
Hintergeschirrs mit Schlagriemen verpflichtend vorgeschrieben.
Moritzburger
Fahrchampionat für Ponys
Termin: 25. – 26. 08. 2012
An Stelle des Bundeschampionates tritt wieder das Moritzburger
Fahrponychampionat. Zugelassen dazu alle vier- und fünfjährigen, in der Liste 1
bis 3 bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) registrierten Turnierponys
der Größen G, M und K die sich mit ihren Fahrern bis zum Nennungsschluss in
einer Eignungsprüfung für Fahrpferde/-ponys mit einer Mindestnote von 7,0
qualifiziert haben.
Das
Moritzburger Fahrponychampionat findet vom 25 bis 26. August gemeinsam mit dem
Bundeschampionat des Schweren Warmbluts in Moritzburg statt. Der Stand der
Qualifikationen ist wie bisher im Internet auf der Seite der FN unter
www.pferd-aktuell.de
nachzulesen.