Richtlinie des
Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern
für Reiten, Fahren und Voltigieren e.V.
zur
Durchführung von Breitensportveranstaltungen und Breitensportwettbewerben auf Turnieren
1. Begriffsbestimmung; Zielstellung
Breitensport Veranstaltungen sind ein Angebot von
Pferdesport-Wettbewerben (WB) "für jedermann". Sie bieten von
Reiterspielen bis zu Wettbewerben und Schauprogrammen ein Angebot "zum Mitmachen
und Miterleben". Sie sollen insbesondere die große Ausstrahlung von
Pferdesportveranstaltungen als kulturelles Angebot weiter entwickeln.
Breitensport Wettbewerbe dienen dem Ziel,
Wettkampfmöglichkeiten ohne Erfolgszwang anzubieten, wobei im Vordergrund der
breitensportliche Charakter, die Förderung des Zusammenhaltes der Vereine im
Territorium und die Werbung nichtvereinsgebundener Teilnehmer zum ständigen
Mitmachen angeregt werden sollen.
Sie sollen dazu dienen, bei den Teilnehmern die Kenntnisse rund
um`s Pferd zu vertiefen, die Fähigkeiten im Umgang mit dem Pferd außerhalb des
Trainingsalltages zu schulen und den Zuschauern zu zeigen, wie
abwechslungsreich, interessant und ungezwungen "Reiten-, Fahren- und
Voltigieren" sein kann.
Daneben soll aber auch insbesondere den jungen Reitern eine
Vorbereitung und ein Einstieg in nachfolgende Wettbewerbe mit höheren
Anforderungen durch eine Überprüfung der vielseitigen Grundausbildung an der
Basis ermöglicht werden.
Auch für den Pferdesportler im Bereich des allgemeinen Reit- und
Fahrsportes gilt: Nur eine solide Grundausbildung ist die Basis. Wer sich und
sein Pferd auf einem Breitensport - WB vorstellt, muss in seinen Einwirkungen
auf das Pferd sicher sein, um nicht die Umgebung, sich selbst und sein Pferd zu
gefährden.
Eine alterspassende und leistungsabhängige Trennung der Teilnehmer
in den Wettbewerben soll durch klare Festlegungen in der Ausschreibung
gewährleistet sein.
2. Inhalt; zulässige Wettbewerbe
1. Breitensportliche Wettbewerbe und Reiterspiele
1.1. WB im Umgang mit dem Pferd (z.B. Mustern, Verladen, GHP)
1.2. Geschicklichkeits-WB (z.B. Geschicklichkeitsparcours,
Ringreiten, Slalomrennen)
1.3. Mounted Games (Geschicklichkeitsspiele in Staffelform)
1.4. Reiterspiele (alle möglichen Rennformen einzeln oder als
Mannschaft)
1.5. Mannschaftsballspiele (z.B. Pferdefußball)
1.6. Strecken-WB für Reiter und Fahrer (z.B. Ride and Tie)
1.7. Distanzreiten; -fahren
1.8. Wettbewerbe mit Islandpferden oder Westernpferden
1.9. Gelände- und Orientierungsritte
1.10. Fahrwettbewerbe sowie Fahrerwettbewerbe
1.11. Voltigierwettbewerbe auch mit Teilprüfungen; Voltigierspiele
1.12. Formationsreiten; -fahren (z.B. Paar- oder Dreierklassen)
2. Reit/Fahrwettbewerbe gemäß LPO B1.2 (§§ 110-116)
2.1. Führzügelwettbewerbe
2.2. Longenreiter-WB
2.3. Reiter WB
2.4. Dressurreiter-WB
2.5. Springreiter-WB
2.6. Geländereiter-WB
2.7. Fahrer-WB
3. Dressur-, Spring- und Fahrerwettbewerbe sowie kombinierte
Wettbewerbe mit Anforderungen bis zur Kl. A; Springwettbewerbe für Junioren sind
dabei als Stilspringen auszuschreiben. Im Stechen darf die Hindernishöhe das
Niveau der Kl. A nicht überschreiten.
4. Weitere Wettbewerbe und Spiele, bei denen Einfallsreichtum
gefragt ist (vgl. „365 Ideen für den Breitensport“, FN-Verlag)
Der Anteil der WB aus 3. sollte 50% der insgesamt
ausgetragenen WB nicht überschreiten.
Bei Wettbewerben der Kl. E und A sind die Bestimmungen der LPO
anzuwenden.
3. Teilnahmeberechtigung
Zugelassen sind alle Personen, unabhängig von der Mitgliedschaft in
einem dem Landesverband angeschlossenen Verein, sofern sie nachstehende
Bedingungen erfüllen:
1. Anerkennung der Bedingungen zur Teilnahme an Breitensport-WB und
deren Durchführung gemäß der Ausschreibung
2. reiterliches Verhalten untereinander
3. Einhaltung der ethischen Grundsätze des
Pferdefreundes
Einschränkungen auf eine vorgeschriebene Reitweise sowie bezüglich
des Alters erfolgen nicht.
4. Teilnahmevoraussetzungen; Bedingungen
1. Es gelten die Besonderen Bestimmungen der LK M-V für die
Durchführung von Breitensport-WB.
2. Die Veranstaltungsleitung hat für die schnelle Verfügbarkeit
eines Arztes, Tierarztes und Hufschmiedes zu sorgen.
3. Der Wettkampfplatz muss für die entsprechenden WB geeignet sein.
Vor allem dürfen keine Unfallquellen für Mensch und Tier vorhanden sein.
4. Die Teilnehmer werden auf der Basis der Ausschreibung vom
Veranstalter geladen.
5. Für die Teilnahme ist kein Reiter-/Fahrerausweis erforderlich.
Die Mitgliedschaft in einem dem LV angeschlossenen Verein ist nicht zwingend
erforderlich. Der "offene" Charakter, insbesondere für Geschicklichkeits-WB und
Spiele, ist anzustreben.
6. Für die teilnehmenden Pferde/Ponys ist keine Eintragung als
Turnierpferd erforderlich. Das Mindestalter der Pferde/Ponys beträgt für
Spring-, Gelände- und Voltigier-WB 5 Jahre, sonst 4 Jahre.
7. Der Anzug kann beliebig und soll für die Wettbewerbe geeignet
und zweckmäßig, muss jedoch ordentlich und sauber sein. Reithose und beliebige,
jedoch eng anliegende, Oberbekleidung sind zulässig. Die Fußbekleidung muss
zweckmäßig und dem Wettbewerb angepasst sein.
Bei Reiterspielen soll unter Verzicht auf eine scharfe Zäumung
volle Freiheit in der Auswahl von Kleidung und Ausrüstung gewährt werden, sofern
nicht die Ausschreibung dies festlegt.
Für Dressur-, Spring- und Fahrwettbewerbe ist Turnierbekleidung
erwünscht.
8. Als Kopfbedeckung ist eine bruch- und splittersichere Reitkappe
mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung für alle Junioren erforderlich. Beim
Überwinden von Hindernissen ist prinzipiell diese o.g. Reitkappe
zu tragen.
Bei Teilnehmern anderer Reitweisen ohne feste Reitkappe (z.B.
Western) ist eine unterschriftliche Bestätigung einer Belehrung angeraten.
9. Die Ausrüstung von Reitern und Pferden richtet sich nach den
Regeln des Tierschutzes.
10. Die teilnehmenden Pferde sollen frei von bösartigen Untugenden
und haftpflichtversichert sein. Die Vorlage eines Pferdepasses/Impfpasses
mit einer gültigen Influenza-Schutzimpfung für die teilnehmenden Pferde wird
gefordert.
11. Die Haftung des veranstaltenden Vereins erfolgt im Rahmen der
Vereinsversicherung über den LSB M-V, jedoch sollten die äußeren Bedingungen für
den Breitensport-WB und die Anforderungen in den einzelnen Wettbewerben so sein,
dass kein offensichtlicher oder vorsätzlicher Verstoß gegen elementare
Sicherheitsbestimmungen vorliegt.
Weitergehende Haftung des Veranstalters sollte in den allgemeinen
Bedingungen der Ausschreibung ausdrücklich ausgeschlossen werden.
12. Vereinsmitglieder aus dem LSB angeschlossenen Vereinen sind
zusätzlich über ihre LSB-Sportversicherung abgesichert.
Für Nichtmitglieder ist über den LSB eine
Zusatz-Versicherung des veranstaltenden Vereins abzuschließen.
Weitergehende Versicherungen sind nur über private Unfall- und
Veranstalterversicherungen möglich.
13. Es dürfen nur Schleifen und Ehrenpreise vergeben werden.
Insbesondere ist das Ausschreiben von Preisgeldern nicht zulässig.
14. Einsatz:
Einzel-WB sowie Stafetten und Mannschaften bis zu 3 TN
bis € 5,-
je Teilnehmer/Stafette/Mannschaft
Mannschaften mit mehr als 3 Teilnehmern
bis € 10,- je Mannschaft
Voltigier-WB
bis € 15,- je Gruppe
Für Distanzritte ist eine kostendeckende Gebührenerhebung zulässig.
15. Breitensport-WB, sofern sie nicht im Rahmen eines Turniers
durchgeführt werden, dürfen nur als solche angekündigt und publiziert werden,
insbesondere dürfen sie nicht als "Turnier" bezeichnet werden.
5. Ausschreibung
1. Für die Ausschreibung einer reinen breitensportlichen
Veranstaltung sind nur Wettbewerbe und keine Prüfungen zugelassen.
2. Die Ausschreibung soll dem § 23.1 LPO genügen und muss klare
Definitionen für die Teilnahmebedingungen von Reiter/Fahrer und Pferd, für die
Ausrüstung der Reiter/Fahrer und der Pferde sowie für die Anforderungen und die
Bewertung der Wettbewerbe und Spiele enthalten. Zugelassene Hilfszügel und
andere Ausrüstungen sind in der Ausschreibung zu benennen. In Junioren-WB mit
Anforderungen der Kl. E und bei Reiterspielen sollte der Einsatz von Sporen
vermieden werden.
3. Starts von Pferden in einem Einzel-WB unter zwei verschiedenen
Reitern sind zulässig, wenn dies in der Ausschreibung vermerkt ist. Bei
Mannschafts-WB soll die Ausschreibung Festlegungen zum tierschutzgerechten
Einsatz der Pferde enthalten.
4. WB in anderen Reitweisen, z.B. Westernreiten, sind zulässig und
anzustreben.
5. Die Ausschreibung ist genehmigungspflichtig.
6. Wird in der Ausschreibung eine Mindestzahl von Nennungen für
einen WB genannt und nicht erreicht, kann der WB zurückgezogen werden.
Werden in 1/3 der WB die Teilnehmerzahlen nicht erreicht, kann die
bereits angemeldete Veranstaltung bis 7 Tage vor dem Termin mit Benachrichtigung
der Nenner und der LK M-V zurückgezogen werden.
6. Antragstellung; Anmeldung
1. Breitensport-Veranstaltungen sind anmeldepflichtig.
Durchführungsberechtigt sind alle Vereine und
Mitgliedsbetriebe, die dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern für Reiten,
Fahren und Voltigieren e.V. oder einer Anschlussorganisation angeschlossen sind.
2. Zur Anmeldung ist die Ausschreibung 14 Tage vor Beginn der
Veranstaltung in der Geschäftsstelle einzureichen.
3. Der Antragsteller benennt in der Ausschreibung mindestens eine/n
anerkannte/n Turnierfachfrau/mann (Richter, Parcourschef, Prüfer Breitensport),
der mit der Bewertung der Wettbewerbe beauftragt wird.
Die Aufsicht auf den Vorbereitungsplätzen ist zu organisieren.
Vor Benennung der Richter / des Parcourschefs ist deren Zustimmung
einzuholen.
4. Die Geschäftsstelle der LK M-V überprüft die Ausschreibung und
genehmigt diese. Sie erhält den Vermerk der LK: "Angemeldet bei der
Landeskommission Mecklenburg-Vorpommern".
7. Gebühren, Zuschüsse
1. Mit der Anmeldung der Veranstaltung bei der LK M-V wird eine
Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe ist in der Gebührenordnung der LK M-V
festgelegt.
2. Die Gebühren der geladenen Turnierfachleute richten sich nach
der Gebührenordnung der LK M-V.
3. In Anbetracht der Bedeutung von Breitensportveranstaltungen
können diese in Form eines Zuschusses gefördert werden, unabhängig von
Förderungen anderer Institutionen (z.B. LSB). Ein Rechtsanspruch auf einen
Zuschuss besteht nicht.
Zuschüsse müssen vom Veranstalter mit der Anmeldung beantragt
werden. Die Entscheidung über einen Zuschuss wird von der Geschäftsstelle nach
Einreichung der Ausschreibung und des Antrages sowie der Abrechnung der
durchgeführten Veranstaltung getroffen.
Kriterien für die Entscheidung sind:
- Qualität der durchgeführten Veranstaltung (inhaltliche
Ausgestaltung, äußerer Rahmen)
- Anzahl der Teilnehmer, insbesondere in den breitensportlichen
Disziplinen
- Einbeziehung des jeweiligen Territoriums (Zuschauer,
Nichtmitglieder)
- Mitgliederzuwachs im Verein
Die Höhe des Zuschusses kann nach Eingang des
Veranstaltungsberichtes des zuständigen Richters bei wesentlichen Abweichungen
von den aufgeführten Entscheidungskriterien korrigiert werden. Danach ist sie
endgültig, und es erfolgt die Auszahlung des Geldes auf das vom Veranstalter im
Antrag angegebene Konto.
8. Schlussbestimmungen
1. Der Beschluss wird über die Veröffentlichung im "Mecklenburger
PferdeJournal" jedem Verein zugänglich gemacht.
2. Alle Vereine werden aufgefordert, im Fachorgan über
entsprechende Veranstaltungen zu berichten bzw. zu diesen einzuladen.
3. Vertreter der KRB-Vorstände sowie des Präsidiums sind
angehalten, an möglichst vielen Veranstaltungen teilzunehmen.