Richtlinie des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern
für Reiten, Fahren und Voltigieren e.V.
zur Durchführung von Breitensportveranstaltungen und Breitensportwettbewerben auf Turnieren 

 

 

1. Begriffsbestimmung; Zielstellung

 

Breitensport Veranstaltungen sind ein Angebot von Pferdesport-Wettbewerben (WB) "für jedermann". Sie bieten von Reiterspielen bis zu Wettbewerben und Schauprogrammen ein Angebot "zum Mitmachen und Miterleben". Sie sollen insbesondere die große Ausstrahlung von Pferdesportveranstaltungen als kulturelles Angebot weiter entwickeln.

Breitensport Wettbewerbe dienen dem Ziel, Wettkampfmöglichkeiten ohne Erfolgszwang anzubieten, wobei im Vordergrund der breitensportliche Charakter, die Förderung des Zusammenhaltes der Vereine im Territorium und die Werbung nichtvereinsgebundener Teilnehmer zum ständigen Mitmachen angeregt werden sollen.

Sie sollen dazu dienen, bei den Teilnehmern die Kenntnisse rund um`s Pferd zu vertiefen, die Fähigkeiten im Umgang mit dem Pferd außerhalb des Trainingsalltages zu schulen und den Zuschauern zu zeigen, wie abwechslungsreich, interessant und ungezwungen "Reiten-, Fahren- und Voltigieren" sein kann.

Daneben soll aber auch insbesondere den jungen Reitern eine Vorbereitung und ein Einstieg in nachfolgende Wettbewerbe mit höheren Anforderungen durch eine Überprüfung der vielseitigen Grundausbildung an der Basis ermöglicht werden.

Auch für den Pferdesportler im Bereich des allgemeinen Reit- und Fahrsportes gilt: Nur eine solide Grundausbildung ist die Basis. Wer sich und sein Pferd auf einem Breitensport - WB vorstellt, muss in seinen Einwirkungen auf das Pferd sicher sein, um nicht die Umgebung, sich selbst und sein Pferd zu gefährden.

Eine alterspassende und leistungsabhängige Trennung der Teilnehmer in den Wettbewerben soll durch klare Festlegungen in der Ausschreibung gewährleistet sein.

 

2. Inhalt; zulässige Wettbewerbe

 

1. Breitensportliche Wettbewerbe und Reiterspiele

1.1. WB im Umgang mit dem Pferd (z.B. Mustern, Verladen, GHP)

1.2. Geschicklichkeits-WB (z.B. Geschicklichkeitsparcours, Ringreiten, Slalomrennen)

1.3. Mounted Games (Geschicklichkeitsspiele in Staffelform)

1.4. Reiterspiele (alle möglichen Rennformen einzeln oder als Mannschaft)

1.5. Mannschaftsballspiele (z.B. Pferdefußball)

1.6. Strecken-WB für Reiter und Fahrer (z.B. Ride and Tie)

1.7. Distanzreiten; -fahren

1.8. Wettbewerbe mit Islandpferden oder Westernpferden

1.9. Gelände- und Orientierungsritte

1.10. Fahrwettbewerbe sowie Fahrerwettbewerbe

1.11. Voltigierwettbewerbe auch mit Teilprüfungen; Voltigierspiele

1.12. Formationsreiten; -fahren (z.B. Paar- oder Dreierklassen)

2. Reit/Fahrwettbewerbe gemäß LPO B1.2 (§§ 110-116)

2.1. Führzügelwettbewerbe

2.2. Longenreiter-WB

2.3. Reiter WB

2.4. Dressurreiter-WB

2.5. Springreiter-WB

2.6. Geländereiter-WB

2.7. Fahrer-WB

3. Dressur-, Spring- und Fahrerwettbewerbe sowie kombinierte Wettbewerbe mit Anforderungen bis zur Kl. A; Springwettbewerbe für Junioren sind dabei als Stilspringen auszuschreiben. Im Stechen darf die Hindernishöhe das Niveau der Kl. A nicht überschreiten.

4. Weitere Wettbewerbe und Spiele, bei denen Einfallsreichtum gefragt ist (vgl. „365 Ideen für den Breitensport“, FN-Verlag)

 

Der Anteil der WB aus 3. sollte 50% der insgesamt ausgetragenen WB nicht überschreiten.

Bei Wettbewerben der Kl. E und A sind die Bestimmungen der LPO anzuwenden.

 

3. Teilnahmeberechtigung

 

Zugelassen sind alle Personen, unabhängig von der Mitgliedschaft in einem dem Landesverband angeschlossenen Verein, sofern sie nachstehende Bedingungen erfüllen:

1. Anerkennung der Bedingungen zur Teilnahme an Breitensport-WB und deren Durchführung gemäß der Ausschreibung

2. reiterliches Verhalten untereinander

3. Einhaltung der ethischen Grundsätze des Pferdefreundes

 

Einschränkungen auf eine vorgeschriebene Reitweise sowie bezüglich des Alters erfolgen nicht.

 

 

4. Teilnahmevoraussetzungen; Bedingungen

 

1. Es gelten die Besonderen Bestimmungen der LK M-V für die Durchführung von Breitensport-WB.

2. Die Veranstaltungsleitung hat für die schnelle Verfügbarkeit eines Arztes, Tierarztes und Hufschmiedes zu sorgen.

3. Der Wettkampfplatz muss für die entsprechenden WB geeignet sein. Vor allem dürfen keine Unfallquellen für Mensch und Tier vorhanden sein.

4. Die Teilnehmer werden auf der Basis der Ausschreibung vom Veranstalter geladen.

5. Für die Teilnahme ist kein Reiter-/Fahrerausweis erforderlich. Die Mitgliedschaft in einem dem LV angeschlossenen Verein ist nicht zwingend erforderlich. Der "offene" Charakter, insbesondere für Geschicklichkeits-WB und Spiele, ist anzustreben.

6. Für die teilnehmenden Pferde/Ponys ist keine Eintragung als Turnierpferd erforderlich. Das Mindestalter der Pferde/Ponys beträgt für Spring-, Gelände- und Voltigier-WB 5 Jahre, sonst 4 Jahre.

7. Der Anzug kann beliebig und soll für die Wettbewerbe geeignet und zweckmäßig, muss jedoch ordentlich und sauber sein. Reithose und beliebige, jedoch eng anliegende, Oberbekleidung sind zulässig. Die Fußbekleidung muss zweckmäßig und dem Wettbewerb angepasst sein.

Bei Reiterspielen soll unter Verzicht auf eine scharfe Zäumung volle Freiheit in der Auswahl von Kleidung und Ausrüstung gewährt werden, sofern nicht die Ausschreibung dies festlegt.

Für Dressur-, Spring- und Fahrwettbewerbe ist Turnierbekleidung erwünscht.

8. Als Kopfbedeckung ist eine bruch- und splittersichere Reitkappe mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung für alle Junioren erforderlich. Beim Überwinden von Hindernissen ist prinzipiell diese o.g. Reitkappe zu tragen.

Bei Teilnehmern anderer Reitweisen ohne feste Reitkappe (z.B. Western) ist eine unterschriftliche Bestätigung einer Belehrung angeraten.

9. Die Ausrüstung von Reitern und Pferden richtet sich nach den Regeln des Tierschutzes.

10. Die teilnehmenden Pferde sollen frei von bösartigen Untugenden und haftpflichtversichert sein. Die Vorlage eines Pferdepasses/Impfpasses mit einer gültigen Influenza-Schutzimpfung für die teilnehmenden Pferde wird  gefordert.

11. Die Haftung des veranstaltenden Vereins erfolgt im Rahmen der Vereinsversicherung über den LSB M-V, jedoch sollten die äußeren Bedingungen für den Breitensport-WB und die Anforderungen in den einzelnen Wettbewerben so sein, dass kein offensichtlicher oder vorsätzlicher Verstoß gegen elementare Sicherheitsbestimmungen vorliegt.

Weitergehende Haftung des Veranstalters sollte in den allgemeinen Bedingungen der Ausschreibung ausdrücklich ausgeschlossen werden.

12. Vereinsmitglieder aus dem LSB angeschlossenen Vereinen sind zusätzlich über ihre LSB-Sportversicherung abgesichert.

Für Nichtmitglieder ist über den LSB eine Zusatz-Versicherung des veranstaltenden Vereins abzuschließen.

Weitergehende Versicherungen sind nur über private Unfall- und Veranstalterversicherungen möglich.

13. Es dürfen nur Schleifen und Ehrenpreise vergeben werden. Insbesondere ist das Ausschreiben von Preisgeldern nicht zulässig.

14. Einsatz:

Einzel-WB sowie Stafetten und Mannschaften bis zu 3 TN            bis €   5,- je Teilnehmer/Stafette/Mannschaft

Mannschaften mit mehr als 3 Teilnehmern                          bis € 10,- je Mannschaft

Voltigier-WB                                                                          bis € 15,- je Gruppe

Für Distanzritte ist eine kostendeckende Gebührenerhebung zulässig.

15. Breitensport-WB, sofern sie nicht im Rahmen eines Turniers durchgeführt werden, dürfen nur als solche angekündigt und publiziert werden, insbesondere dürfen sie nicht als "Turnier" bezeichnet werden.

 

 

5. Ausschreibung

 

1. Für die Ausschreibung einer reinen breitensportlichen Veranstaltung sind nur Wettbewerbe und keine Prüfungen zugelassen.

2. Die Ausschreibung soll dem § 23.1 LPO genügen und muss klare Definitionen für die Teilnahmebedingungen von Reiter/Fahrer und Pferd, für die Ausrüstung der Reiter/Fahrer und der Pferde sowie für die Anforderungen und die Bewertung der Wettbewerbe und Spiele enthalten. Zugelassene Hilfszügel und andere Ausrüstungen sind in der Ausschreibung zu benennen. In Junioren-WB mit Anforderungen der Kl. E und bei Reiterspielen sollte der Einsatz von Sporen vermieden werden.

3. Starts von Pferden in einem Einzel-WB unter zwei verschiedenen Reitern sind zulässig, wenn dies in der Ausschreibung vermerkt ist. Bei Mannschafts-WB soll die Ausschreibung Festlegungen zum tierschutzgerechten Einsatz der Pferde enthalten.

4. WB in anderen Reitweisen, z.B. Westernreiten, sind zulässig und anzustreben.

5. Die Ausschreibung ist genehmigungspflichtig.

6. Wird in der Ausschreibung eine Mindestzahl von Nennungen für einen WB genannt und nicht erreicht, kann der WB zurückgezogen werden.

Werden in 1/3 der WB die Teilnehmerzahlen nicht erreicht, kann die bereits angemeldete Veranstaltung bis 7 Tage vor dem Termin mit Benachrichtigung der Nenner und der LK M-V zurückgezogen werden.

 

 

6. Antragstellung; Anmeldung

 

1. Breitensport-Veranstaltungen sind anmeldepflichtig.

Durchführungsberechtigt sind alle Vereine und Mitgliedsbetriebe, die dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern für Reiten, Fahren und Voltigieren e.V. oder einer Anschlussorganisation angeschlossen sind.

2. Zur Anmeldung ist die Ausschreibung 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung in der Geschäftsstelle einzureichen.

3. Der Antragsteller benennt in der Ausschreibung mindestens eine/n anerkannte/n Turnierfachfrau/mann (Richter, Parcourschef, Prüfer Breitensport), der mit der Bewertung der Wettbewerbe beauftragt wird.

Die Aufsicht auf den Vorbereitungsplätzen ist zu organisieren.

Vor Benennung der Richter / des Parcourschefs ist deren Zustimmung einzuholen.

4. Die Geschäftsstelle der LK M-V überprüft die Ausschreibung und genehmigt diese. Sie erhält den Vermerk der LK: "Angemeldet bei der Landeskommission Mecklenburg-Vorpommern".

 

 

7. Gebühren, Zuschüsse

 

1. Mit der Anmeldung der Veranstaltung bei der LK M-V wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe ist in der Gebührenordnung der LK M-V festgelegt.

2. Die Gebühren der geladenen Turnierfachleute richten sich nach der Gebührenordnung der LK M-V.

3. In Anbetracht der Bedeutung von Breitensportveranstaltungen können diese in Form eines Zuschusses gefördert werden, unabhängig von Förderungen anderer Institutionen (z.B. LSB). Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

Zuschüsse müssen vom Veranstalter mit der Anmeldung beantragt werden. Die Entscheidung über einen Zuschuss wird von der Geschäftsstelle nach Einreichung der Ausschreibung und des Antrages sowie der Abrechnung der durchgeführten Veranstaltung getroffen.

Kriterien für die Entscheidung sind:

- Qualität der durchgeführten Veranstaltung (inhaltliche Ausgestaltung, äußerer Rahmen)

- Anzahl der Teilnehmer, insbesondere in den breitensportlichen Disziplinen

- Einbeziehung des jeweiligen Territoriums (Zuschauer, Nichtmitglieder)

- Mitgliederzuwachs im Verein

Die Höhe des Zuschusses kann nach Eingang des Veranstaltungsberichtes des zuständigen Richters bei wesentlichen Abweichungen von den aufgeführten Entscheidungskriterien korrigiert werden. Danach ist sie endgültig, und es erfolgt die Auszahlung des Geldes auf das vom Veranstalter im Antrag angegebene Konto.

 

 

8. Schlussbestimmungen

 

1. Der Beschluss wird über die Veröffentlichung im "Mecklenburger PferdeJournal" jedem Verein zugänglich gemacht.

2. Alle Vereine werden aufgefordert, im Fachorgan über entsprechende Veranstaltungen zu berichten bzw. zu diesen einzuladen.

3. Vertreter der KRB-Vorstände sowie des Präsidiums sind angehalten, an möglichst vielen Veranstaltungen teilzunehmen.