Finanzordnung 2012

 

LANDESVERBAND MECKLENBURG-VORPOMMERN

FÜR REITEN, FAHREN UND VOLTIGIEREN E.V.

 

FINANZORDNUNG

2012

 

A. Beitragsordnung

B. Gebührenordnung

I. Landesverband

II. Landeskommission

C. Zuschussordnung

D. Kostenordnung

 

 

 

 

 

A. BEITRAGSORDNUNG

1. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag des Landesverbandes ist ein Jahresbeitrag; dieser ist bringepflichtig. Er ist mit dem 30.04. des laufenden Jahres fällig und auf das Konto des LV einzuzahlen.

  

1.1. Reit,- Fahr- bzw. Voltigiervereine / Abt. Pferdesport in Sportvereinen

- Grundbetrag € 200,00

- je Jahresturnierlizenz der Mitglieder im Verein € 15,00

Die Berechnungsgrundlage erfolgt gemäß der Jahresstatistik der FN

des Vorjahres.

1.2. Pferdehaltende Betriebe € 100,00

1.3. Außerordentliche Mitglieder (Anschlussverbände) € 150,00

1.4. Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten sind beitragsfrei.

B. GEBÜHRENORDNUNG

I. Gebühren Landesverband

I.1. Aufnahmebeiträge

Aufnahmebeiträge sind einmalige Gebühren und Voraussetzung für die Eintragung von Mitgliedern in die Listen des Landesverbandes.

Die Aufnahmebeiträge sind wie folgt zu entrichten:

Im ersten Mitgliedsjahr werden die Aufnahmebeiträge mit dem Jahresbeitrag verrechnet.

I.2. Motivationsabzeichen

a) Steckenpferd € 5,00

b) Kleines und Großes Hufeisen € 5,00

c) Reiternadel u. Komb. Reiternadel € 10,00

d) Sportabzeichen Reiten € 10,00

I.3. Basispass-Pferdekunde € 10,00

I.4. Geländeabzeichen

a) Reit-Pass € 15,00

b) Fahr-Pass € 15,00

c) Wander-, Jagd-, Distanzreiten (alle Stufen) € 15,00

d) Wander-, Distanzfahren (alle Stufen) € 15,00

I.5. Leistungsabzeichen

a) Deutsches Reitabzeichen

Stufe IV bzw. Lizenzstufe für LK 6 € 15,00

Stufe I-III sowie entsprechende Disziplinabzeichen € 15,00

b) Deutsches Fahrabzeichen

Stufe I-IV € 15,00

c) Deutsches Voltigierabzeichen

Stufe I-IV € 15,00

d) Deutsches Longierabzeichen

Stufe I-III € 15,00

e) die FN erhebt zu den Deutschen Abzeichen a) - d) und Motivationsab-

zeichen eine Lizenzgebühr, die über den Landesverband abgeführt wird. € 1,50

I.6. Trainingslehrgänge für Reiter
(Junioren/Junge Reiter)

Für den Unterricht des Landestrainers entrichten die Teilnehmer ein Honorar

je nach Gruppen- oder Einzelunterricht pro Stunde von € 5,00 bzw. 7,50

I.7. Veröffentlichung auf den gelben Seiten

Gebühr für Nichtmitglieder pro Zeile € 2,50

I.8. sonstige Gebühren

a) Ausstellung von Lizenzen, Ausweisen, Urkunden, Dispensen usw. € 15,00
Jugendliche (bis 18 J.) Studenten und Auszubildende entrichten gegen Vorlage der Semesterbescheinigung bzw.der Ausbildungsbescheinigung 50% der Gebühr.

b) Eintragung der Verlängerung von Lizenzen, Ausweisen etc. € 5,00
Jugendliche (bis 18 J.) und Auszubildende entrichten 50% der Gebühr.

c) Zweitschriften von Urkunden, Leistungsabzeichen, Ausweisen,
Lizenzen usw. € 10,00

d) Mahngebühren:

1. Mahnung --

2. Mahnung € 15,00

3. Mahnung (Einschreiben mit Rücksendeschein) € 25,00

II. Gebühren Landeskommission

II.1. PLS / WBO-Veranstaltungen / Ausschreibungen

II.1.1. An- und Abmeldung von Terminen für PLS und WBO-Veranstaltungen

Die Anmeldegebühr ist dem Antrag als Verrechnungsscheck beizufügen oder zu überweisen.

a) Anmeldung einer Pferdeleistungsschau (PLS) € 50,00

b) Anmeldung einer WBO-Veranstaltung (Reiter- und Fahrertage) € 15,00

c) Bei Abmeldung eines genehmigten Termins wird die Anmeldegebühr
gem. a) bzw. b) einbehalten.
Bei PLS wird sie mit der Bearbeitungsgebühr gem. Ziff. II.1.2. verrechnet.

II.1.2. Bearbeitung der Ausschreibungen

je ausgeschriebene Prüfung € 12,00

je ausgeschriebener Wettbewerb bei PLS € 10,00

II.1.3. Förderbeitrag (LK-Abgabe)

pro reservierten Startplatz bei Prüfungen/Wettbewerben einer PLS

und Wettbewerben in Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren

ab Klasse E auf WBO-Veranstaltungen € 1,00

II.1.4. Säumnisse im Zusammenhang mit einer PLS

Maßgebend für die Erhebung von Säumniszuschlägen sind die veröffentlichten Fristen der Termintabelle, soweit die Bestimmungen der LK M-V nicht ausdrücklich etwas anderes verlangen.

a) verspätet angemeldete Turniertermine € 20,00

b) verspätet eingereichte Ausschreibungen € 20,00

c) nachträgliche Änderung der Ausschreibung einmalig € 20,00

d) verspätet angemeldete Richter- u.a. organisatorische Angaben € 20,00

e) nicht eingereichter Zeitplan mit Richtereinsatz € 20,00

f) unvollständige Ergebnismeldung, wie Richterunterschrift usw. € 20,00

g) verspätete Ergebnisvorlage von PLS (über 14 Tage) € 20,00

h) Einziehung von Nenngeld nach der PLS durch LK € 20,00

II.1.5. Aufwandsentschädigung für Turnierfachleute

a) Richter/Prüfereinsatz bei PLS/WBO-Veranstaltungen € 75,00

bei einem Einsatz über neun Stunden erhöht sich die Entschädigung um € 15,00

b) Einsatz als LK-Beauftragter (Abrechnung durch LK)

(bei Erfüllung der Aufgaben gemäß § 53 LPO

und den Bestimmungen der LK) pro Tag € 10,00

c) Einsatz von Richter- und Parcourschef-Anwärter täglich € 30,00

d) Parcourschefeinsatz bei PLS/WBO-Veranstaltungen € 120,00

bei einem Einsatz über neun Stunden erhöht sich die Entschädigung um € 20,00
e) Turnierfachleute und Anwärter je gefahrenen Kilometer € 0,28

II.2. Genehmigungen

a) Prüfungen zu Abzeichen bei fristgemäßer Anmeldung (14 Tage vor Prüfungstermin) € 25,00

b) Lehrgänge zur Erlangung von Abschlüssen für Betreuer sowie
Berittführer und Gespannführer € 25,00

c) Prüfungen zur Anerkennung von Abschlüssen für Lehrkräfte, Richter / Parcourschefs € 30,00

d) Prüfungsgebühr für Turnierfachleute € 75,00

II.3. Säumnisse

a) verspätete Anmeldung einer Abzeichenprüfung je Tag Verspätung € 5,00

b) Nachlieferung von Abzeichen € 5,00

c) verspätete Einreichung der Ergebnisse einer Abzeichenprüfung
je Tag Verspätung € 5,00

höchstens jedoch € 125,00

d) verspätete Anmeldung von Lehrgängen zur Erlangung von
Abschlüssen für Betreuer sowie Berittführer und Gespannführer
je Tag Verspätung € 5,00

e) verspätete Anmeldung von Prüfungen zur Anerkennung von
Abschlüssen für Lehrkräfte, Richter und Parcourschefs je Tag Verspätung€ 5,00

Für Pkt. a) gilt eine 14-tägige, für Pkt. c)-e) eine 28-tägige Frist.

II.4. Ordnungsmaßnahmen

a) für Verstöße gegen LPO § 66.6.10 € 50,00

II.5. Ausbildungsstätten

angeordnete erforderliche Nachkontrollen bei Mängeln € 200,00

II.6. Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und Turnierfachleuten gem. Lehrgangsordnung des LV

In Vorbereitung der Lehrgänge ist fristgemäß ein Finanzplan bei der Geschäftsstelle einzureichen.

5.1. Vorreiter erhalten eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro sowie Kilometergeld von 0,21 Euro je km

5.2. Teilnehmer an Weiterbildungen entrichten eine Gebühr von 10 Euro

II.7. Mindesttagessätze für Prüfer und Gutachter

soweit nicht andere Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und den bestellten Prüfern getroffen wurden:

a) Prüfungen für alle Abzeichen gem. APO (s.a. Pkt. B I 1.-4.)

bis zu 5 Stunden € 50,00

über 5 Stunden € 75,00

b) Prüfungen zur Anerkennung von Abschlüssen für Lehrkräfte,
Richter / Parcourschefs bis zu 5 Stunden € 50,00

über 5 Stunden € 75,00

c) Reisekosten (je km) € 0,28

II.8. Sonstiges

Wechsel der Stammmitgliedschaft während eines lfd. Jahres € 25,00

Dafür entfallen die 15,00 Euro Mitgliedsbeitrag vom Verein an den Landesverband.

In allen vorstehenden Beträgen ist die Mehrwertsteuer enthalten.

C. ZUSCHUSSORDNUNG

1. Allgemeines

1.1. Zuschüsse können nur gewährt werden, sofern ausreichend Mittel vorhanden und sie im Finanzplan des jeweiligen Jahres vorgesehen sind (evtl. weitere Zuschüsse gem. jeweiligem Finanzplan).

1.2. Maßnahmen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn gleiche Veranstaltungen im laufenden Geschäftsjahr nicht in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.

1.3. Leistungen des LV können nur erbracht werden, wenn der jeweilige Verein (zu der ggfs. die Person gehört) und der Reiterhof seinen Beitragspflichten nachgekommen ist. Rechtsansprüche auf Zuwendungen können durch Vereine und Kreis-Reiter-Bünde nicht geltend gemacht werden.

1.4. Sonstige Zuschüsse können vom Präsidium je nach Haushaltslage beschlossen werden.

 

2. Zweckbestimmung

Die Zuwendungen können gewährt werden für

- Fahrkosten

- Verpflegung und Übernachtung

- Organisationskosten

3. Antragsverfahren und Bewilligung

3.1. Für die Bewilligung der Zuwendungen bedarf es eines schriftlichen Antrages an den Landesverband. Voraussetzung ist die aktuelle Vorlage des Freistellungsbescheides vom Finanzamt (Gemeinnützigkeit).
Der Antrag ist vom zuständigen Gremium zu unterzeichnen.

3.2. Die Zuwendungen werden durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid bewilligt. Dieser enthält:

- die genaue Bezeichnung des Zuwendungsempfängers

- Art und Höhe der Zuwendung

- die genaue Bezeichnung des Zuwendungszwecks

- Fälligkeit und Form der Erbringung eines Verwendungsnachweises der Zuwendung

3.3. Der Zuwendungsempfänger ist zur Rückzahlung der Zuwendungen verpflichtet,

- wenn die im Zuwendungsbescheid enthaltenen Fristen überschritten werden oder Bedingungen eingetreten sind, die die Durchführung der Maßnahme nicht mehr rechtfertigen,

- der Zuwendungsempfänger den Zuwendungsbescheid mit Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren,

- diese nicht oder nicht mehr ihrem Zweck entsprechend verwendet werden.

3.4. Verwendung

Die Verwendung der Zuschüsse darf ausschließlich für genehmigte Maßnahmen erfolgen, soweit nicht andere Beschlüsse ausdrücklich etwas anderes bestimmen.

4. Beschickung von Turnieren (Nominierung) durch den Landesverband

4.1. im Jugendbereich

Der LV übernimmt für die von ihm nominierte Teilnehmer bei Vorlage einer Abrechnung das volle Boxengeld. Ohne Nachweis wird eine Pauschale von € 70,00

gewährt.

Zusätzlich erhält jeder Teilnehmer pro Wettkampftag eine Pauschale

a) bei nationalen Meisterschaften € 50,00

b) bei anderen nationalen Turnieren € 40,00

c) für nationale Meisterschaften Kilometergeld (bei Selbstfahrer) € 0,21

Unterkünfte, Reisekosten (außer Punkt c), LK-Abgabe und Einsätze müssen von den Teilnehmern selbst bezahlt werden. Dafür bleibt das Preisgeld in ihrem Besitz.

Der Mannschaftsführer (Betreuer) handelt im Auftrag des Landesverbandes.

4.2. sonstige Mannschaftswettkämpfe (Erwachsene über 21 Jahre)

Der Landesverband übernimmt das

a) Mannschafts-Nenngeld/Kostenpauschale lt. Ausschreibung

b) Boxengeld lt. Abrechnung, ohne Nachweis wird eine Pauschale von € 70,00

gewährt pro Veranstaltung und pro Pferd

c) Kilometergeld € 0,21

d) der Mannschaftsführer erhält eine Aufwandsentschädigung pro € 50,00

Wettkampftag

5. Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern

Sofern im Haushaltsplan des Landesverbandes vorgesehen und bestätigt, werden folgende Veranstaltungen / Prüfungen im Lande gefördert:

a) Veranstaltungen entsprechend der Breitensportrichtlinie des LV bis zu € 150,00

(Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Mitgliederzahl im Fachverband ohne Reitausweis von je 3 Euro.)

b) Jugend- / Voltigier- und Ponyturniere mit mind. 50 %

Jugendprüfungen (LPO) € 250,00

c) Reiten: je Vielseitigkeit und Komb. Prfg. (mit Gelände) ab Kl. E € 250,00
d) Fahren: je Komb. Prüfung (mit Gelände) ab Kl. A € 250,00

e) Breitensporttage der Kreisreiterbünde/Kreis-Kinder- u. Jugendsport-

spiele (einmalig) € 250,00

6. Ausschüsse (Kommissionen, Fachbeiräte)

Die gemäß Satzung berufenen Kommissionen und gewählten Fachbeiräte erhalten für ihre Arbeit aus dem Haushalt Gelder gemäß Finanzplan für die Organisation von Veranstaltungen und Beratungen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung für Fachbeiräte.

 

D. KOSTENORDNUNG

1. Die Erstattung von Kosten erfolgt nur, wenn

a) im Auftrag des Landesverbandes gehandelt wurde,

b) die sachliche Richtigkeit des betreffenden Beleges bestätigt wurde,

c) die Abrechnung bis zum 15. des Folgemonats erfolgt,

d) die Benutzung anderer Verkehrsmittel ausdrücklich genehmigt wurde.

2. Als ersetzbare Kosten gelten:

2.1. Reisekosten

2.1.1.

a) die tatsächlich nachgewiesenen Kosten (Fahrkarte) für die Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel, wenn die Nutzung auftragsgemäß erfolgte.

b) Kilometergeld für nicht öffentliche Verkehrsmittel:

PKW € 0,21

zzgl.pro mitgenommene Person € 0,02

Parkgebühren sind erstattungsfähig.

2.1.2. Tagegeld

Die Gewährung von Tagegeld erfolgt für ein- und mehrtägige Dienstreisen und wird nach Dauer der Dienstreise pro Kalendertag wie folgt gestaffelt:

a) bei Abwesenheit von über 8 Stunden € 6,00

b) bei Abwesenheit von über 14 Stunden € 12,00

c) bei Abwesenheit von 24 Stunden € 24,00

d) Bei unentgeltlicher Gewährung von Mahlzeiten sind vom Tagegeld
einzubehalten.
Frühstück Mittagessen Abendessen

€ 1,53 € 2,73 € 2,73

2.1.3. Übernachtungsgeld

Das pauschale Übernachtungsgeld beträgt pro Nacht € 20,00

Übernachtungsgelder einer Dienstreise können mit der Pauschale oder im Einzelnachweis durch Beleg abgerechnet werden. Eine Vermengung beider Abrechnungsverfahren ist nicht gestattet.

2.2. Aufwandentschädigung

Erwerbstätige, die im ausdrücklichen Auftrag des Landesverbandes handeln, haben Anspruch auf eine pauschale Aufwandsentschädigung pro Tag wie folgt:

a) bei einer Einsatzeit bis zu 4 Stunden € 25,00

b) bei einer Einsatzzeit über 4 Stunden € 50,00

Diese Pauschbeträge gelten nur für Aufträge im Ehrenamt und werden zusätzlich zum Tagegeld gewährt.

2.3. Porto

Angefallene Portokosten sind per Beleg abzurechnen.

2.4. Telefonkosten

Telefonkosten sind schriftlich nachzuweisen. Aus der Nachweisführung muss ersichtlich sein,

Dies gilt, wenn keine andere Regelung durch das Präsidium getroffen wurde.

2.5. Sportärztliches Attest für Kader

Für das sportärztliches Attest wird dem Landeskader eine Kostenpauschale bis zu € 25,00

gewährt.

3. Abrechnung von Veranstaltungen

3.1. Rechnungen bzw. Quittungen müssen folgende acht Angaben enthalten:

a) den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers (Händlers usw.)

b) den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers (Käufer)

c) die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung

d) den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung

e) das Entgeld für die Lieferung oder sonstigen Leistung und

f) den auf das Entgeld entfallenden Steuerbetrag und Steuersatz

g) die Steuernummer der Rechnungsstelle

h) die laufende Rechnungsnummer

3.2. Rechnungen, deren Gesamtbetrag (Entgeld + USt) € 150,00 nicht übersteigt (Kleinbetragsrechnungen), brauchen nicht alle in Ziffer 3.1. geforderten Angaben enthalten. Gem. UStDV genügen bei Kleinbetragsrechnungen folgende Angaben:

a) Name und Anschrift des leistenden Unternehmers

b) die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung

c) das Entgeld und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe und

d) den Steuersatz.

3.3. Bei Bewirtung muss immer ein Bewirtungsnachweis ausgefüllt werden und der Rechnung beigefügt werden, soweit das Formular nicht schon auf der Rückseite der Rechnung (z.B. üblich in Gaststätten) aufgedruckt ist.

3.3.1. Das Konsumierte, von der Vorspeise bis zum Dessert, ist einzeln aufzuführen.

3.3.2. Als Quittung gilt nur der gedruckte Beleg einer Registrierkasse.

4. Die finanzielle Abrechnung von Veranstaltungen (Auslagen, Vorschüsse) muss innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung erfolgen.

Für die ordnungsgemäße Versteuerung der Einnahmen gemäß Finanzordnung ist jeder Einnahmeberechtigte selbst verantwortlich.

Diese Finanzordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft.