Merkblatt Breitensportveranstaltungen
erarbeitet vom Landesverband MV für Reiten, Fahren und Voltigieren e. V.
1. Ziel
Breitensport sind sportliche Aktivitäten mit, beim und rund ums Pferd, die dem Ausgleich von Bewegungsmangel, der Gesundheit und der Abwechslung dienen und in der Freizeit betrieben werden.
2. Grundgedanke
Bei den Breitensportveranstaltungen zählt nicht der Leistungsgedanke, sondern das Wir – wir gemeinsam mit dem Partner Pferd. Gemeinsam stellen wir uns den gestellten Aufgaben.
3. Zulassung
Auf Breitensportveranstaltungen sind zugelassen:
1. alle Wettbewerbe aus der WBO, dabei muss bei Führzügelklassen- und Longenreiter-WB der Führer ein Mindestalter von 16 Jahren haben
2. Dressur-, Spring-, Voltigier- und Fahrerwettbewerbe sowie kombinierte Wettbewerbe mit Anforderungen entsprechend der Klasse E bis zu Anforderungen der Kl. A*; wobei Springwettbewerbe für Junioren dabei als Stilspringen auszuschreiben sind.
3. alle WB, die den Charakter der WBO oder des Breitensports widerspiegeln, wie beispielsweise Trails, Reiterspiele uva.
4. Zugelassen sind alle Personen, unabhängig von der Mitgliedschaft in einem dem Landesverband angeschlossenen Verein, sofern sie nachstehende Bedingungen erfüllen:
a) Anerkennung der Bedingungen zur Teilnahme an Breitensport-WB und deren Durchführung gemäß der Ausschreibung
b) Achtung des reiterliches Verhalten untereinander
c) Einhaltung der Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes und der Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport
d) Einschränkungen auf eine vorgeschriebene Reitweise erfolgen nicht
e) Es dürfen nur Schleifen und Ehrenpreise vergeben werden. Das Ausschreiben oder Auszahlen von Preisgeldern ist nicht zulässig.
f) Für alle BV auf PLS-Turnieren (LPO Ausschreibung) gilt der Impfschutz gegen Influenza und Herpes gemäß LPO, für alle BV auf Reitertagen (reine WBO) gilt der Impfschutz gegen Influenza. Der Equidenpass ist zu jeder BV mitzuführen und bei Aufforderung vorzulegen.
4. Anforderungen
Die Teilnehmer absolvieren die ihnen gestellten Aufgabe einzeln, zu zweit hintereinander, als Team oder in der Gruppe.
5. Ausrüstung
Die Ausrüstung von Reitern und Pferden richtet sich nach den Regeln des Tierschutzes, den Wettbewerben des WBO oder erfolgt in Anlehnung an die WBO. Diese Bestimmungen gelten auch für den Vorbereitungsplatz.
6. Nennung
Bei Nennungen für Wettbewerbe der WBO ist die Lebensnummer des Pferdes/Ponys anzugeben. Sie sind grundsätzlich auf den dafür vorgesehenen Formularen einzureichen oder erfolgen über NeOn. Ansonsten ist der Veranstalter berechtigt, die Nennung nicht zu berücksichtigen. Für Nennungen nach dem Nennungsschluss kann der Veranstalter den Einsatz bis auf den doppelten Betrag gemäß Ausschreibung erhöhen.
7. Versicherungsschutz
a) Für Mitgliedsvereine des Landesverbandes MV für Reiten, Fahren und Voltigieren erfolgt die Haftung als veranstaltender Verein im Rahmen der Vereinsversicherung über den LSB M-V, jedoch sollten die äußeren Bedingungen für den Breitensport-WB und die Anforderungen in den einzelnen Wettbewerben so sein, dass kein offensichtlicher oder vorsätzlicher Verstoß gegen elementare Sicherheitsbestimmungen vorliegt.
Weitergehende Haftung des Veranstalters sollte in den allgemeinen Bedingungen der Ausschreibung ausdrücklich ausgeschlossen werden.
b) Vereinsmitglieder aus dem LSB angeschlossenen Vereinen sind zusätzlich über ihre LSB-Sportversicherung abgesichert.
c) Weitergehende Versicherungen sind nur über private Unfall- und Veranstalterversicherungen möglich.
8. Ausschreibung
a) Die Ausschreibung soll der WBO entsprechen und muss klare Definitionen für die Teilnahmebedingungen von Reiter/Fahrer und Pferd, für die Ausrüstung der Reiter/Fahrer und der Pferde sowie für die Anforderungen und die Bewertung der Wettbewerbe und Spiele enthalten. Zugelassene Hilfszügel und andere Ausrüstungen sind in der Ausschreibung zu benennen.
b) Starts von Pferden in einem Einzel-WB unter zwei verschiedenen Reitern sind zulässig, wenn dies in der Ausschreibung vermerkt ist. Bei Mannschafts-WB soll die Ausschreibung Festlegungen zum tierschutzgerechten Einsatz der Pferde enthalten.
c) WB in anderen Reitweisen, z.B. Westernreiten, sind zulässig und anzustreben.
d) Wird in der Ausschreibung eine Mindestzahl von Nennungen für einen WB genannt und nicht erreicht, kann der WB zurückgezogen werden. Werden in 1/3 der WB die Teilnehmerzahlen nicht erreicht, kann die bereits angemeldete Veranstaltung bis 7 Tage vor dem Termin mit Benachrichtigung der Nenner und der LK M-V zurückgezogen werden.
e) Die Ausschreibung ist genehmigungspflichtig; sie erhält den Vermerk der LK: „genehmigt von der Landeskommission Mecklenburg-Vorpommern“ und wird auf der Verbandshomepage www.pferdesportverband-mv.de unter dem Reiter „Breitensport“ veröffentlicht.
f) Maximal 5 gerittene/ gefahrene Starts pro Tag/ pro Pferd/Pony.
9. Gebühren, Zuschüsse für Veranstalter und Reiter
a) Mit der Anmeldung der Veranstaltung bei der LK M-V wird eine Anmeldegebühr und entsprechend den Wettbewerben eine Bearbeitungsgebühr nach den Regeln der Finanzordnung des Landesverbandes MV für Reiten, Fahren und Voltigieren e.V. für den Veranstalter fällig.
b) Die Gebühren der einzuladenden Turnierfachleute richten sich nach der Finanzordnung des Landesverbandes MV für Reiten, Fahren und Voltigieren e.V. und sind vom Veranstalter zu tragen.
c) Für die Förderung des Breitensports ist eine sog. LK-Abgabe pro reservierten Startplatz bei Wettbewerben einer BV/ Reitertag in Höhe von Euro 1,75 vom jeweiligen Reiter an den Veranstalter zu zahlen, dem diese durch die Geschäftsstelle der LK bei der Endabrechnung in Rechnung stellt.
d) In Anbetracht der Bedeutung von Breitensportveranstaltungen können diese in Form eines Zuschusses, unabhängig von Förderungen anderer Institutionen (z.B. LSB), gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Die Entscheidung über einen Zuschuss wird von der Geschäftsstelle der LK nach Einreichung der unterschriebenen Ergebnislisten, einschließlich der Teilnehmer, der genehmigten Ausschreibung und dem Vorliegen des ausgefüllten WBO-Berichtes im Rahmen der Abrechnung der durchgeführten Veranstaltung getroffen. Für die Bezuschussung ist das Verhältnis der Wettbewerbe im Sinne des Breitensportsbegriffes gegenüber dem Anteil der Wettbewerbe zur Förderung des leistungsorientierten Wettbewerbes maßgeblich.
Gültigkeit des Merkblattes ab 01.01.2020 anstatt der bisherigen Breitensport-Richtlinie
Ansicht des FN Nennformulars für breitensportliche Veranstaltungen: