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Beantragung einer Zweitschrift

Wer in der Vergangenheit in Mecklenburg-Vorpommern ein Abzeichen im Pferdesport absolviert hat und die Urkunde nicht mehr finden kann, kann bei Bedarf eine sogenannte "Zweitschrift" anfordern.

Mit der Zweitschrift bestätigt der Pferdesportverband MV, dass das betreffende Abzeichen geführt werden darf. Das kann erforderlich werden, wenn ein Abzeichen beispielsweise eine Zulassungsvoraussetzung für eine Trainer- oder Richterqualifizierung ist. 

Oder weil auf der Grundlage eines absolvierten Abzeichens eine höhere Leistungsklasseneinstufung angestrebt wird. Oder einfach deswegen, weil der Wunsch nach Vollständigkeit in den Abzeichenunterlagen besteht.

Eine Zweitschrift kann mit dem beschreibbaren Antragsformular „Zweitschrift“ beantragt werden. Die Gebühr für die Ausstellung entnehmen Sie der aktuell gültigen Finanzordnung.

Ansprechperson