Tierschutz
Vereinsrechtliche Maßnahmen
Auf der Grundlage der LPO-Rechtsordnung können Verstöße im Rahmen des Turniersports durch die zuständigen und unabhängigen Gremien des Sports im Landesverband und in der FN verfolgt werden. Dazu werden - stark vereinfacht dargestellt - die Betroffenen und Zeugen angehört, bevor ggf. ein Beschluss über eine Sanktion erfolgt, zum Beispiel eine Geldstrafe oder eine Sperre. Gegen solche Beschlüsse haben Betroffene ein Widerspruchsrecht und die Möglichkeit, ein zweites Gremium anzurufen.Pferdesportler, die eine Jahresturnierlizenz führen, haben sich diesem verbandsrechtlichen Durchgriff auch außerhalb von Turnieren unterworfen.
Staatliche Stellen
Die Überprüfung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz fallen in den Zuständigkeitsbereich der Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Werden sie dort bekannt, erfolgt die Überprüfung und ggf. die Einleitung von Maßnahmen von Amts wegen. Dazu kann auch ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht gehören.
Ansprechperson

Claudia Krempien
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