Satzung des Pferdesportverbandes Mecklenburg-Vorpommern
Die Satzung des Pferdesportverbandes Mecklenburg-Vorpommern bildet das rechtliche und inhaltliche Fundament unserer Verbandsarbeit. Sie verbindet die gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches mit den Grundsätzen, nach denen der Verband handelt. Klar geregelt sind Aufbau, Organe, Zuständigkeiten und Wahlverfahren ebenso wie Ziele und Aufgaben des Verbandes. Damit schafft die Satzung Transparenz, Verlässlichkeit und Orientierung für Vereine und Mitglieder. Das vollständige Dokument steht auf dieser Seite zum Download bereit.
Zweck und Aufgaben des Pferdesportverbandes MV sind ...
Mitglieder des Pferdesportverbandes MV
Die ordentlichen Mitglieder des Pferdesportverband MV sind die gemeinnützigen Vereine, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die Satzung des Pferdesportverbandes MV in allen Teilen anerkennen. Dazu gehören insbesondere: die Reit-, Fahr- und Voltigiervereine sowie Sportvereine mit Abteilungen Pferdesport und die Kreisreiterbünde bzw. -pferdesportbünde. Die Inhaber von Pferdebetrieben, als natürliche oder juristische Personen, sofern sie pferdesportfördernde Ziele verfolgen.
Erwerb der Mitgliedschaft
Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft im Pferdesportverband MV ist schriftlich und für gemeinnützige Vereine (Aufnahmeantrag für Vereine) sowie für pferdehaltende Betriebe (Antrag für pferdehaltende Betriebe) nach § 6 an das Präsidium zu richten.
Informationen zum Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Gremien und Organe im Pferdesportverband MV
Die Satzung und die Jugendordnung des Pferdesportverbandes Mecklenburg-Vorpommern legen fest, welche Organe, Gremien und Fachbeiräte sich verantwortlich um die Angelegenheiten des organisierten Pferdesports in Mecklenburg-Vorpommern kümmern. Unsere Kurzportraits bieten einen kleinen, kompakten Einblick in die Zuständigkeiten. Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie gern die Mitglieder der jeweiligen Gruppen an oder wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Pferdesportverbandes.


