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Unser Selbstverständnis für transparente Verbandsführung

Good Governance steht für verantwortungsvolle, transparente und verlässliche Verbandsarbeit. Im Pferdesportverband Mecklenburg-Vorpommern bedeutet sie klare Strukturen, nachvollziehbare Entscheidungen und einen respektvollen Umgang miteinander. Regeln, Zuständigkeiten und Abläufe sind offen kommuniziert und für alle verständlich. So schaffen wir Vertrauen, beugen Interessenkonflikten vor und sichern die Qualität unserer Arbeit. Good Governance ist kein Schlagwort, sondern die Grundlage für faires Handeln, nachhaltige Entwicklung und eine starke Gemeinschaft im Pferdesport. Sie gibt Orientierung, schützt Ehrenamt und Hauptamt und stärkt den Verband nach innen und außen.

Verhaltensrichtlinie

Die Verhaltensrichtlinie des Pferdesportverbandes MV gibt Orientierung für korrektes Verhalten im Alltag, basierend auf Gesetzen und Verbandsregeln. Sie unterstützt die Umsetzung verantwortungsvoller Verbandsführung und kann bei Bedarf ergänzt oder angepasst werden.

Die Verhaltensrichtlinie wendet sich an Mitglieder der Organe und Gremien, Ehrenamtliche sowie hauptamtliche Mitarbeiter des Pferdesportverbandes Mecklenburg-Vorpommern.

Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeitende arbeiten eng, vertrauensvoll und respektvoll zusammen. Sie handeln sachorientiert, fair und rücksichtsvoll, lösen Konflikte respektvoll und wahren das Ansehen des Verbandes.

Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter schützen das Wohl von Kindern und Jugendlichen, beachten den Jugendschutz und legen im Training besonderen Wert auf Sicherheit. Gewalt und Übergriffe werden nicht toleriert.

Athleten, ihre Sorgeberechtigten, Trainer und Mannschaftsführungen vertreten den Verband bei Wettkämpfen vorbildlich, achten auf Fair Play und respektieren Regeln sowie Entscheidungen der Turnierfachleute.

Das Wohl des Pferdes hat oberste Priorität. Manipulation und Doping werden strikt abgelehnt. Training und Wettkampf orientieren sich am Leistungsvermögen, Sicherheit und Tierschutz stehen an erster Stelle. Verstöße werden umgehend gemeldet.

Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter treffen Entscheidungen unabhängig von persönlichen Interessen. Konflikte müssen gemeldet, Aufgaben bei Bedarf übertragen werden. Maßnahmen, die den Verband oder seine Ziele beeinträchtigen, sind untersagt.

Ehrenamtliches Engagement in Vereinen wird ausdrücklich gefördert. Es soll bewusst und verantwortungsvoll erfolgen, Interessenkonflikte vermeiden, während hauptamtliche Vorstandsmitglieder ihre Neutralität wahren.

Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende schützen aktiv die Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Auch nach Ende ihrer Tätigkeit bleibt dieses Vertrauen gewahrt.

Verstoßen haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeitende gegen die Grundsätze der guten Verbandsführung, werden hauptamtliche Verstöße arbeitsrechtlich geahndet. Bei ehrenamtlichen Verstößen entscheidet das Präsidium über Konsequenzen.