Pferdehaltung in MV bedeutet Verantwortung
Wer Pferde besitzt, hält oder mit ihnen arbeitet, braucht Wissen über ihre Bedürfnisse, ihre Gesundheit und eine artgerechte Umgebung. Damit das Wohl der Pferde sichtbar im Mittelpunkt steht, bündelt dieser Bereich rechtliche Grundlagen, fachliche Hinweise, Umweltaspekte sowie Aus- und Fortbildungsangebote. So entsteht ein verlässlicher Überblick für alle, die Pferdehaltung in MV bewusst, sicher und zukunftsorientiert gestalten wollen.
Rechtliche Grundlagen für die Pferdehaltung
Auf der gesetzlichen Ebene hat selbstverständlich das Tierschutzgesetz besondere Bedeutung. Auch im Grundgesetz hat der Tierschutz Einzug gehalten. Neben den relevanten Gesetzen spielen Leitlinien eine besondere Rolle. Sie sind wesentlich konkreter als die abstrakten Formulierungen im Gesetz, entfalten allerdings nicht die gleiche rechtliche Bindung.
Tierschutz ist in Deutschland ein erklärtes Staatsziel. Im Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Das Tierschutzgesetz klärt den gesetzlichen Rahmen für die Haltung und Nutzung von Tieren. Zu den wichtigen Regelungen, die jeder Pferdehalter und Pferdesportler verinnerlichen muss, gehören die Paragraphen 2 bis 3:
§1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
§3
Es ist verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen.
Beispiele für Misstände in der Pferdehaltung
- Kürzen der Tasthaare oder ausrasieren der Ohrmuscheln
- Pferde nicht gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) impfen
- Zäune aus Stacheldraht, alleinigen Metalldrähten oder Knotengitter
- Dauerhafte Anbindehaltung (Ständerhaltung)
- Ein einzelnes Pferd ohne Artgenossen halten
- Elektrozäune in Boxen oder Kleinausläufen
Quelle: www.pferd-aktuell.de
Die Leitlinien Pferdehaltung stellen den vielleicht wichtigsten konkreten Orientierungsrahmen für die Pferdehaltung dar. Zwar haben sie nicht den Charakter einer Rechtsnorm, sind also kein Gesetz. Jedoch sind sie regelmäßig die Grundlage gutachterlicher Aussagen und richterlicher Entscheidungen, wenn über Klagen zu Tierschutzverstößen oder Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Pferdehaltung zu entscheiden ist.
Wer Pferde hält, sollte die Leitlinien als Pflichtlektüre verstehen und die Bedingungen seiner Pferdehaltung mit den definierten Mindeststandards abgleichen. Im Bereich der Ausbildung gehören ihre Inhalte - zielgruppengerecht aufbereitet - in den begleitenden Theorieunterricht, beispielsweise im Rahmen von Abzeichenlehrgängen.
Die Leitlinien Tierschutz, die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) herausgegeben werden, betrachten neben den Kriterien der Pferdehaltung vielfältige Aspekte, beispielsweise treffen sie Aussagen zur Verständigung zwischen Mensch und Pferd, zum Training, aber auch zur Ausrüstung und zum Transport.
Verbandliche Grundlagen in der Pferdesportorganisation
Die fachlichen Grundlagen des Pferdesports in Mecklenburg-Vorpommern ergänzen die geltenden rechtlichen Vorgaben und übersetzen sie in klare, praxisnahe Leitlinien für pferdegerechtes Handeln. Mit den Richtlinien für Reiten und Fahren werden Anforderungen an Haltung, Umgang, Lernen und Lehren konkret eingeordnet. Die ethischen Grundsätze geben zudem eine gemeinsame wertorientierte Basis vor.
Zentrale verbandliche Orientierungspunkte zur Pferdehaltung in MV finden sich in folgenden Quellen:
Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4, Grundwissen zur Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht
Die Richtlinien Band 4 enthalten das „Rüstzeug“ für den artgerechten Umgang und der tiergerechten Haltung des Pferdes. Sie vermitteln Kenntnisse über die Verhaltensweisen der Pferde, über ihre richtige Haltung und Fütterung sowie über angemessene Pflege- und Hygienemaßnahmen.
Weiterhin werden die Grundlagen der Anatomie und Physiologie des Pferdes sowie die wichtigsten Pferdekrankheiten abgehandelt. In dem Kapitel „Pferdezucht“ sind Tipps und Informationen für Theorie und Praxis zu finden. Die Richtlinien Band 4 dienen der Vorbereitung auf Abzeichen - und Ausbildungsprüfungen nach der jeweils aktuellen APO.
Pferdehaltung, Ställe & Reitanlagen - Orientierungshilfen für Bau und Modernisierung
Die Orientierungshilfen liefern umfassende Informationen zu allen Aspekten rund um die Planung und Umsetzung des Neubaus oder Umbaus sowie der Erweiterung oder Modernisierung von Ställen und Reitanlagen mit zugehörigen Einrichtungen.
Hierbei werden neben Grundwissen zu den Ansprüchen des Pferdes und Anforderungen an verschiedene Haltungsformen, einschließlich der dazugehörigen Sicherheitsaspekte auch die Umweltverträglichkeit, die Nachhaltigkeit, die erneuerbaren Energien, sowie rechtliche Aspekte und aktuelle bauliche Anforderungen berücksichtigt.
Die ethischen Grundsätze des Pferdefreundes
Sachkundenachweis in MV
In Mecklenburg-Vorpommern werden von den Veterinärämtern zwei unterschiedliche Arten des Sachkundenachweises gefordert. Nachfolgend finden Sie eine klare Übersicht über beide Varianten:
Für die Obhutnahme fremder Pferde oder die Haltung eigener Pferde zu gewerblichen Zwecken; vgl. § 11 TSchG
Der Lehrgang „Sachkunde für Pferdehalter“ vermittelt alle tierschutzrelevanten Grundlagen für die gewerbliche Pferdehaltung. Er umfasst mindestens 35 Lerneinheiten und schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
Lehrinhalte
1. Rechtliche Grundlagen – 6 LE
Dozent: Herr Diehl, Amtsveterinär Landkreis Vorpommern-Rügen
- Tierschutzgesetz
- Verordnungen und Richtlinien
- Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung (Tierschutz)
2. Tiergesundheit – 6 LE
Dozent: Tierarzt
- Anatomie & Physiologie
- Krankheiten: Vorbeugung, Erkennen, Umgang mit Infektionen
3. Haltung & Hufpflege – 8 LE
Dozent: Alexander Hermann, Agrarbetriebswirt & Hufbeschlagsschmied
- Haltungsformen, Stallklima, Einzäunung, Grünlandpflege
- Hufpflege und -bearbeitung
4. Betriebsführung & Fütterung – 10 LE
Dozentin: Martina Hermann, Pferdewirtschaftsmeisterin, Trainer A
- Betriebsorganisation
- Fütterung, Verdauung, Fütterungstechniken
- Futtermittellagerung, Qualitätssicherung
- Recht & Versicherungsfragen
5. Pferdeverhalten & Umgang – 5 LE
Dozentin: Christiane Flüs, Trainer B, Richterin FN
- Pferdeverhalten, sicherer Umgang
- Bewegung, Ausrüstung, Pflege
- Beurteilung der Einsatzfähigkeit
Prüfung
- Theoretische und praktische Prüfung an verschiedenen Stationen
- Prüfungskommission u. a. mit:
- Amtstierarzt / Fachtierarzt
- Abschluss: Zertifikat über den Sachkundenachweis
Termine
- Lehrgänge finden jeweils im Frühjahr und Herbst statt.
Weitere Informationen & Anmeldung
Martina Hermann
E-Mail: info@reiten-viervitz.de
Diese Sachkunde betrifft Personen, die Reitunterricht erteilen, Ausritte begleiten oder Pferde im Gelände führen, ohne im Besitz folgender Qualifikationen zu sein:
- Trainerscheine (Trainer C/B/A)
- Berittführer
- Betriebliche abgeschlossene Grundausbildung als Pferdewirt, Landwirt
Die geforderten Anforderungen werden direkt durch die jeweiligen Veterinärämter festgelegt.
Wichtig:
Bitte setzen Sie sich zwingend vor Beginn der Tätigkeit mit Ihrem zuständigen Veterinäramt in Verbindung, um die individuellen Anforderungen zu klären.
Ansprechperson

Missstände in der Pferdehaltung
Sie haben Kenntnis von einer unzulänglichen und möglicherweise tierschutzrelevanten Pferdehaltung? Das Wohl des Pferdes/ Ponys als Nutztier und Sportpartner hat höchste Priorität. Verstöße gegen diesen Grundsatz wird der Pferdesportverband Mecklenburg-Vorpommern mit größtmöglicher Konsequenz verfolgen.
Maßgeblich bei der Einordnung von möglichen Verstößen sind das Tierschutzgesetz, die Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes (FN), die Richtlinien für Reiten und Fahren, die Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport und die Leitlinien für Pferdehaltung unter Tierschutzaspekten.
Weitere Informationen zum Umgang mit Beschwerden finden Sie hier:
Fortbildungen zu Themen der Pferdehaltung
Gemeinsam mit anderen Partnern bietet der Pferdesportverband Mecklenburg-Vorpommern jährlich eine Reihe von Maßnahmen, die verschiedene Aspekte der Pferdehaltung thematisieren. Zu den regelmäßig beleuchteten Themen gehören beispielsweise die Fütterung, die Prävention von Erkrankungen oder Seminare zur Ethologie.




