Mecklenburg-Vorpommerns Kader
Die Mitglieder des Landeskaders Mecklenburg-Vorpommern sind auf Turnieren leicht zu identifizieren, denn sie tragen das Wappen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf dem Ärmel ihrer Reitjacke: der Stier und der Greif umrahmt von den Landesfarben Mecklenburg-Vorpommerns.
Die Berufung in den Kader erfolgt nach klar geregelten Kriterien, die der Pferdesportverband Mecklenburg-Vorpommern in Abstimung mit dem Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern und dem Dachverband, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) vereinbart hat.
Außer dem Landeskader, der sich übrigens in mehrere Kadergruppen (Landeskader 1 bis 4) gliedert, gibt es noch den Bundeskader.
Das System ist sehr transparent, aber leider auch etwas kompliziert, so dass es manchmal verwirren kann. In den folgenden Tabellen sind die verschiedenen Kader schematisch dargestellt. Unterhalb der Tabellen finden sich die Kadermitglieder des aktuellen Landeskaders.
Kaderstruktur in den olympischen Disziplinen
Die Kadersystematik im Pferdesport gem. Leistungssportreform des DOSB lautet: Olympische Disziplinen: Dressur, Springen, Vielseitigkeit
| Ebene | Kaderbezeichnung | Altersklassen | |
|---|---|---|---|
| Bundesebene | OK (Olympiakader) | Offen | Pferde |
| PK (Perspektivkader) | Offen | Pferde | |
| NK 1 (Nachwuchskader 1) | U 14 bis U25 | Pferde aller AK, Ponys U16 | |
| NK 2 (Nachwuchskader 2) | U14 bis U21 | Pferde aller AK, Ponys U16 | |
| Landesebene | LK 1 (Landeskader 1) | U16 | Pferde U16, Ponys U14 |
| LK 1 (Landeskader 1) | U16 | Pferde U16, Ponys U14 | |
| LK 2 (Landeskader 2) | U16 | Nur Ponys | |
| LK 3 (Landeskader 3) | U18 | Pferde | |
| LK 4 (Landeskader 4) | U21 | Pferde |
Kaderkriterien
Stand per 17.11.2025
Die Berufung in den Kader des Pferdesportverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. gilt jeweils für ein Sportjahr. Die Auswahl erfolgt durch die Kommission Nachwuchsleistungssport und wird anschließend vom Präsidium bestätigt. Eine Nachberufung während des laufenden Kalenderjahres ist möglich, sofern die Kriterien erfüllt sind. Ebenso kann eine Abberufung erfolgen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
1. Allgemeine Kriterien
1.1 Mitgliedschaft im Verband
Ein Reiter, Fahrer oder Voltigierer (Sportler), der aus einem anderen Landesverband kommt und Mitglied in einem Verein unseres Pferdesportverbandes Mecklenburg-Vorpommern werden möchte, muss diese Mitgliedschaft nach Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31.12. des Vorjahres vollzogen haben.
1.2 Keine Rechtsansprüche
Aus der Kaderberufung entstehen keinerlei Rechtsansprüche für Sportler, deren Sorgeberechtigten oder Pferdeeigentümer.
1.3 Persönliche Voraussetzungen
Neben sportlichen Leistungen zählen Leistungsbereitschaft und charakterliche Eignung. Mit der Aufnahme verpflichtet sich der Sportler, den Pferdesportverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. angemessen zu repräsentieren.
1.4 Verhalten bei Nominierungen
Bei Einsätzen oder Nominierungen, zu denen ein Mannschaftsführer oder Disziplintrainer des Verbandes entsandt wird, sind dessen Anweisungen zu befolgen. Heimtrainer, Sorgeberechtigte sowie Pferdeeigentümer tragen Mitverantwortung für die bestmögliche Unterstützung der Mannschaft.
1.5 Unterzeichnung der Kaderverpflichtung
Die Kaderverpflichtung ist vom Sportler, den/ die Sorgeberechtigten sowie dem Pferdeeigentümer vollständig zu unterzeichnen.
1.6 Verwendung von Logos und Emblemen
Kadermitglieder erhalten Logos und Embleme zur offiziellen Identifikation. Diese sind sachgerecht zu verwenden und dürfen nicht missbräuchlich eingesetzt werden. Am Ende der Berufungszeit sind alle Materialien an den Verband zurückzugeben.
1.7 Sportmedizinische Untersuchung
Die jährliche sportmedizinische Untersuchung erfolgt nach den Vorgaben des Landessportbundes.
1.8 Sportmotorischer Test
Alle Kadermitglieder sind verpflichtet, einmal jährlich am sportmotorischen Test teilzunehmen.
2. Berufungskriterien
2.1 Leistungsorientierung
Die Berufung erfolgt auf Grundlage der sportlichen Leistungen und der Perspektive der Kombination Sportler und Pferd/Pony, insbesondere im Hinblick auf nationale und internationale Einsätze.
2.2 Leistungsergebnisse
Ergebnisse aus Pferdeleistungsprüfungen entsprechend den Anforderungen der Deutschen Jugendmeisterschaften der jeweiligen Disziplin sind maßgeblich.
Hinweis: Die Anforderungen der Deutschen Jugendmeisterschaften in den jeweiligen Disziplinen können unter dem jeweiligen Sichtungsweg nachgelesen werden.
2.3 Leistungsniveau
Das Niveau der Deutschen Jugendmeisterschaft ist mindestens zu erreichen.
2.4 Teilnahme an Lehrgängen
Die Teilnahme an Kaderlehrgängen des Verbandes sowie gegebenenfalls an Maßnahmen der Bundestrainer am DOKR ist verpflichtend.
2.5 Bundeskader
Sportler in einem Bundeskader gelten automatisch als Landeskader.
2.6 Ablehnung oder Ausschluss:
Der Verband kann eine Berufung ablehnen oder einen Ausschluss aussprechen, auch wenn Leistungskriterien erfüllt sind, insbesondere bei:
Verstößen gegen das Ansehen des Pferdesports,
Verstößen gegen ADMR oder Tierschutzbestimmungen,
fehlenden erforderlichen Unterlagen.
3. Verpflichtungen der Kadermitglieder
Mit der Aufnahme in den Kader verpflichtet sich jeder Sportler zu folgenden Punkten:
3.1 Das Ansehen des Pferdesports, die Grundsätze des Tierschutzes sowie Fairness zu wahren und sich der Vorbildwirkung eines Kadermitglieds bewusst zu sein.
3.2 Sportlichen Aktivitäten ausschließlich ohne Alkohol- oder Drogenkonsum nachzugehen.
3.3 Die Bestimmungen der LPO sowie die Richtlinien und Beschlüsse der FN und des Pferdesportverbandes Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten.
3.4 Beauftragten des Pferdesportverbandes oder der Landeskommission Mecklenburg-Vorpommern zu angemessenen vereinbarten Zeiten Zutritt zum Stall- und Trainingsbereich zu gewähren.
3.5 Den Anweisungen der Disziplin- und Landestrainer sowie der beauftragten Verbandsvertreter während Trainingsmaßnahmen und Wettkämpfen Folge zu leisten.
3.6 An den planmäßigen Kaderlehrgängen, Aufbauwettbewerben, Sichtungen und Turnieren des Verbandes teilzunehmen.
3.7 Die Öffentlichkeitsarbeit des Pferdesportverbandes Mecklenburg-Vorpommern aktiv zu unterstützen.
3.8 Bei Mannschaftswettbewerben und Leistungsprüfungen die offizielle Symbolik des Verbandes zu nutzen und diesen repräsentativ zu vertreten.
3.9 Den Tierarzt in die Wettkampfplanung einzubeziehen, Wettkämpfe ohne Doping zu bestreiten, Medikationen anzuzeigen und ein Behandlungsbuch für das Kaderpferd zu führen.
3.10 Ein ärztliches Attest vorzulegen und am sportmotorischen Test teilzunehmen.
Folgen bei Verstößen
Ein Verstoß gegen die Kaderverpflichtung führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Landeskader Mecklenburg-Vorpommern.
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