Rechtsurteil: Verkehrsunfall durch Pferd

Greifswald (stud. jur. Kati Spierling bei BECKER & JAAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Greifswald).

Sachverhalt

Der Pferdehalter hatte vier Pferde auf eine Koppel gestellt, die unmittelbar an einer Bundesstraße gelegen war. Die Pferde sind von der Weide entlaufen und wurden sodann von einem Kleinbus totgefahren. Daraufhin verlangte der Pferdehalter Schadensersatz i.H.v. 31.000,00 EUR von dem Fahrzeughalter. Nach Ansicht des Pferdehalters sei der Unfall kein unabwendbares Ereignis gewesen, sodass der Fahrzeughalter nicht nur aus der allgemeinen Betriebsgefahr durch den Bus hafte, sondern zusätzlich eine Verschuldenshaftung greife.

Entscheidung des Gerichts

Das Gericht (OLG Celle, 13.01.2005- Az- 14 U 64/03) entschied zugunsten des Fahrzeughalters. Es sei korrekt, dass der Fahrer des Kleinbusses mit Verschulden handelte, aber ihm sei durch die geringe Geschwindigkeitsüberschreitung nur ein geringer Verschuldensgrad anzulasten. Zudem tritt dieser geringe Verschuldensgrad hinter dem Verschulden des Pferdehalters zurück. Dieser hatte die Koppel der Pferde nicht ordnungsgemäß gebaut. So seien die Pfahlabstände zu groß und die Befestigungsnägel nicht ausreichend gewesen, um im Ausbruchsfall ein Entweichen ernstlich zu verhindern.

Insgesamt kann somit ein leichter Verstoß eines Kraftfahrers hinter dem erheblichen Mitverschulden des Tierhalters vollständig zurücktreten, wenn die Weide nicht ordnungsgemäß gesichert ist. Im vorliegenden Fall lehnte das Gericht einen Schadensersatzanspruch vollumfänglich ab.