Förderung im Pferdesport

 

 

Pferdesportverband MV unterstützt Förderprojekte zugunsten von Mitgliedsvereinen und Kreisreiterbünden in MV (ohne Anspruch auf Gewähr)

 

Der Pferdesportverband MV engagiert sich. Ein Teil ihres Mitgliedsbeitrags kann vielfältigen Förderprojekten zugutekommen.

Auf diese Weise übernimmt die Pferdesportfamilie Mecklenburg-Vorpommern gesellschaftliche Verantwortung, setzt sich für einen innovativen und transparenten Pferdesport, gute Haltungsbedingungen für Pferde und den reiterlichen Nachwuchs ein.

Kurzum: Wir beeinflussen die Zukunft des Pferdesports in Mecklenburg-Vorpommern positiv.

 

Ziel des Projektes ist es, tue Gutes und rede drüber; auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Antragsberechtigt: Mitgliedsvereine, Mitgliedsbetriebe, Kreisreiterbünde, Kreispferdesportbünde oder der Pferdesportverband MV.

Antragsfrist: bis zum 01.12.23 können Förderprojektideen mit ihrer Zielsetzung formlos per E-Mail an c.krempien@pferdesportverband-mv.de eingereicht werden.

 

Antragskriterien: das Förderprojekt dient den gemeinnützigen Zwecken (nachzulesen in der Satzung des Pferdesportverbandes MV), mit dem Förderprojekt ist noch nicht begonnen worden, Mittelauszahlung nach Vorlage des Verwendungsnachweises, kein rechtlicher Anspruch auf Mittelauszahlung.

 

Antragsunterlagen:

Antrag Förderung Innovationsprojekte unter  https://www.pferdesportverband-mv.de/wp-content/uploads/2023/06/Antrag_Innovationsprojekte_1-seitig.pdf

Mittelverwendungsnachweis Förderung Innovationsprojekte unter https://www.pferdesportverband-mv.de/wp-content/uploads/2023/06/Mittelnachweis_Innovationspojekte_Nachweis-1-seitig.pdf

 

Beispiele für Förderprojektideen:

Organisation eines Jugendtreffs oder Stammtisch für Reiter zum Fachaustausch

Teambildende Maßnahmen zur Gewinnung neuer Ehrenamtler

Trainingsmaßnahmen für Schulpferdereiter

Organisation von Trainingsmaßnahmen unter Wettkampfbedingungen

Jubiläen: Würdigung des Ehrenamtes

Fair Play Preise

Fitness für Reiter, Fahrer oder Voltigierer

Ausbildung und Weiterbildungen von Ehrenamtlern

Fahrten zu überregionalen Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch

Organisation von Praxisveranstaltungen: Falltraining, Erste Hilfe für Reiter

und viele weitere Projektideen

 

Wir möchten von jedem Engagement erfahren, berichten und es durch diese Förderprojekte wertschätzen.

 

 

Weitere Finanzielle Unterstützung für Vereine (ohne Anspruch auf Gewähr)

 

 

 

 

Förderprojekte mit Unterstützung des Landessportbundes MV (LSB MV)

Als Dachverband aller Sportverbände und -vereine des organisierten Sportes in MV fördert der LSB zahlreiche Projekte.

Die Richtlinien, Formblätter und Ansprechpartner finden Sie unter https://www.lsb-mv.de/sportfoerderung/uebersicht-sportfoerderung/

 

Förderung von Trainingslehrgängen

Sportorganisationen, wie Vereine, die einen Trainingslehrgang an den Sportschulen Güstrow sowie Yachthafen Warnemünde für MV-Sportler durchführen, können bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zu 5.000 € pro Trainingslehrgang als Zuschuss erhalten. Antragsfrist bis 30.11. des Vorjahres zu Beginn des Lehrganges

 

Förderung von Projekten des Breitensports oder des Ehrenamtes

Im Rahmen der Organisation und Durchführung von Breitensportvorhaben in MV werden innovative Konzepte oder Sportaktionen mit traditionellem Charakter gefördert. z.B.: Breitensporttreffen, Workshops, Tag der offenen Tür, Reitertage, gemeinsame Vereinsausflüge. Antragsfrist bis 10.11. des Vorjahres

 

Förderung des Erwerbs von Großsportgeräten

Der Erwerb von Großsportgeräten (über 5.000 €) ist zuwendungsfähig, wenn diese zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Ziele dienen, zur Beibehaltung oder Verbesserung der Sportausübung beitragen und es sich um keine Baumaßnahme handelt. z.B.: Vereinspferd, Therapiepferd, Movie, Vereinshänger; Dressurviereck, Hindernisparcours. Antragsfrist bis 25.11. des Vorjahres

 

Förderung von Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen

Entsprechend der Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport MV können Zuwendungen für Modernisierung und Instandsetzung sowie für Neubau, Erweiterung und Umbau von vereinseigenen Sportstätten (Verein ist Eigentümer bzw. Pächter o. ä. mit einer Mindestlaufzeit von 25 Jahren, bei Zuwendungen unter 10 T€ mindestens 10 Jahre) sowie deren Ausstattung mit Sportgeräten gewährt werden. z.B. Reithallenbau, Bau Vereinsheim. Antragsfrist bis 31.08. des Vorjahres

 

Förderung der Jugendarbeit im Sport

Sportvereine, die für ihre Jugendabteilung eine eigene Jugendordnung aufgestellt haben können Zuwendungen beantragen für Ausgaben im Zusammenhang mit Ferien- und Freizeitmaßnahmen, Sport- und Spielfesten und Maßnahmen der sportlichen und allgemeinen Jugendarbeit und der Jugendbildung.

 

Programm „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“

Kooperationsprojekte zwischen Sportvereinen/ -verbänden und Schulen aller Art werden gefördert. Antragsfrist bis 01.11. des Vorjahres beim LSB/Sportjugend, vorherige Prüfung durch den Kreissportbund nötig

 

 

 

 

Förderung durch Ehrenamtsstiftung MV

Die Ehrenamtsstiftung M-V bietet die Möglichkeit, anstehende Veränderungsprozesse im Verein mit professioneller Hilfe anzugehen. Dafür kann eine Förderung von 3.500 € beantragt werden, die für mindestens fünf Beratungseinheiten verteilt über ein Jahr mit einem Berater eigener Wahl vorgesehen ist. Die Bewerbungsfrist für das Programm endet am 19. Oktober 2023. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Ehrenamtsstiftung M-V.

Informationen unter www.ehrenamtsstiftung-mv.de

 

 

 

 

Förderung der DSEE – Deutschen Stiftung für Ehrenamt und Engagement

Die DSEE ist bundesweit tätig und ergänzt vielfach das Angebot der Ehrenamtsstiftung MV. Die Fördermaßnahmen neben zahlreichen Weiterbildungen werden jährlich angepaßt.

Informationen unter www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de

 

 

 

 

 

Sportförderungen über den jeweiligen Kreissportbund/ Landkreis

Sportvereine erhalten vom Kreissportbund Fördergelder über die Richtlinie zur Förderung des Vereinssports für Entschädigungen pro Trainer, Richter, Sportgeräte und –materialien.

Voraussetzung mindestens 31 Vereinsmitglieder.

Antragsfrist bis 31.12. des Vorjahres