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- Ordentliche Mitglieder, dh. die gemeinnützigen Vereine, die
ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die Satzung des Landesverbandes in allen Teilen anerkennen. Dazu gehören insbesondere die Reit-, Fahr- und Voltigiervereine sowie Sportvereine mit Abteilungen Pferdesport und die Kreisreiterbünde bzw. -verbände.
- Pferdehaltende Betriebe
- Außerordentliche Mitglieder, d.h. Organisationen in ihrer Eigenschaft als Anschlussorganisation mit besonderer Aufgabenstellung, die vom Landesverband nicht oder nicht ausschließlich wahrgenommen werden.

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