Wissenswertes Breitensport

Wie melde ich eine Breitensportveranstaltung (BV) an

erarbeitet vom Pferdesportverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.

 

1. Ziel

Breitensport sind sportliche Aktivitäten mit, beim und rund ums Pony oder Pferd, die dem Ausgleich von Bewegungsmangel, der Gesundheit und der Abwechslung dienen und in der Freizeit betrieben werden. Dazu zählen Reiter-, Fahrer-, und Voltigiertage sowie Reitjagden.

 

2. Grundgedanke

Bei den Breitensportveranstaltungen zählt nicht der Leistungsgedanke, sondern dass Wir – wir gemeinsam mit dem Partner Pony oder Pferd. Gemeinsam stellen wir uns den gestellten Aufgaben.

 

3. Zulassung

Auf Breitensportveranstaltungen sind zugelassen:

a) alle Wettbewerbe aus der WBO die als Vereins-, Kreis- oder Landesvergleiche ausgeschrieben werden können. BV dürfen vom Veranstalter nicht am gleichen Tag zu ihrem Turnier (PLS) ausgeschrieben werden;

b) bei Führzügelklassen- und Longenreiter-WB muß der Führer ein Mindestalter von 16 Jahren haben

c) Dressur-, Spring-, Voltigier- und Fahrerwettbewerbe sowie kombinierte Wettbewerbe mit Anforderungen entsprechend den Einsteigerwettbewerben bis zu den analogen Anforderungen der Kl. A*; wobei Springwettbewerbe für Junioren dabei als Stilspringen auszuschreiben sind.  

d) Zugelassen sind alle Personen, mit der Empfehlung der Mitgliedschaft in einem dem Pferdesportverband angeschlossenen Verein, sofern sie nachstehende Bedingungen erfüllen:

aa) Anerkennung der Bedingungen zur Teilnahme an Breitensport-WB und deren Durchführung gemäß der Ausschreibung

bb) Achtung des reiterlichen Verhaltens untereinander

cc) Einhaltung der Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes und der Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport

e) Es dürfen nur Schleifen und Ehrenpreise vergeben werden. Das Ausschreiben oder Auszahlen von Preisgeldern ist nicht zulässig.

f) Für alle BV gilt der Impfschutz gegen Influenza gemäß § 66 LPO; für reine BV wird keine Herpesimpfung verlangt. Der Equidenpass ist zur BV mitzuführen und bei Aufforderung vorzulegen.

 

4. Anforderungen

Die Teilnehmer absolvieren die ihnen gestellten Aufgabe einzeln, zu zweit hintereinander, als Team oder in der Gruppe.

 

5. Ausrüstung

Die Ausrüstung von Reitern und Ponies/Pferden richtet sich nach den Regeln des Tierschutzes, den Wettbewerben des WBO oder erfolgt in Anlehnung an die WBO bzw. bei Wettbewerben analog der Kl. E bzw. A* der LPO entsprechend. Diese Bestimmungen gelten auch für den Vorbereitungsplatz.

 

6. Nennung

Bei Nennungen für Wettbewerbe der WBO ist die Lebensnummer des Pferdes/Ponys anzugeben. Sie sind grundsätzlich auf den dafür vorgesehenen Formularen einzureichen oder erfolgen über NeOn. Ansonsten ist der Veranstalter berechtigt die Nennung nicht zu berücksichtigen. Für Nennungen nach dem Nennungsschluss kann der Veranstalter den Einsatz bis auf den doppelten Betrag gemäß Ausschreibung erhöhen.

 

7. Versicherungsschutz

a) Für Mitgliedsbetriebe des Pferdesportverbandes MV e.V. erfolgt die Haftung als veranstaltenden Vereins im Rahmen der Vereinsversicherung über den LSB M-V, jedoch sollten die äußeren Bedingungen für den Breitensport-WB und die Anforderungen in den einzelnen Wettbewerben so sein, dass kein offensichtlicher oder vorsätzlicher Verstoß gegen elementare Sicherheitsbestimmungen vorliegt. Es wird empfohlen zudem eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Weitergehende Haftung des Veranstalters sollte in den allgemeinen Bedingungen der Ausschreibung ausdrücklich ausgeschlossen werden.

b) Vereinsmitglieder aus dem LSB angeschlossenen Vereinen sind zusätzlich über ihre LSB-Sportversicherung abgesichert.

c) Weitergehende Versicherungen sind nur über private Unfall- und Veranstalterversicherungen möglich.

8. Ausschreibung

a) Der Veranstaltungsleitung wird empfohlen für die schnelle Verfügbarkeit eines Arztes und Tierarztes zu sorgen. Der Wettbewerbsplatz muss für die entsprechenden WB geeignet sein. Vor allem dürfen keine Unfallquellen für Mensch und Tier vorhanden sein.

b) Zu jeder BV mit bis zu 5 Wettbewerben ist mindestens ein Ehren-Richter/ Breitensport-Richter, ab 6 Wettbewerben ist mindestens ein Richter/Breitensport-Richter und ab 9 Wettbewerben ist mindestens ein Richter/Breitensport-Richter sowie ein weiterer Richter oder Ehrenrichter oder Richteranwärter/Prüfer Breitensport von der Liste einer LK einzuladen. Auf dem Vorbereitungsplatz ist seitens der Veranstalter mindestens eine Person mit gültiger Ausbilderqualifikation einzuteilen.

c) Die Ausschreibung soll der WBO entsprechen und muss klare Definitionen für die Teilnahmebedingungen von Reiter/Fahrer/Voltigierer und Pony/Pferd, für die Ausrüstung der Reiter/Fahrer/Voltigierer und der Ponies/Pferde sowie für die Anforderungen und die Bewertung der Wettbewerbe und Spiele enthalten. Eine Ausschreibung ist maximal bis zu Anforderungen entsprechend der Kl. A*, im Springen max. 0,90 cm möglich. In MV werden keine reinen Fehler-Zeit-Springwettbewerbe ausgeschrieben, es sei denn die Teilnehmer sind von der Altersklasse auf eine Teilnahme ab 18 Jahren beschränkt.

d) Starts von Pferden in einem Einzel-WB unter zwei verschiedenen Reitern sind zulässig, wenn dies in der Ausschreibung vermerkt ist. Bei Mannschafts-WB soll die Ausschreibung Festlegungen zum tierschutzgerechten Einsatz der Pferde enthalten.

e) WB in anderen Reitweisen, z.B. Westernreiten, sind zulässig und anzustreben.

f) Wird in der Ausschreibung eine Mindestzahl von Nennungen für einen WB benannt und nicht erreicht, kann der WB zurückgezogen werden. Werden in 1/3 der WB die Teilnehmerzahlen nicht erreicht, kann die bereits angemeldete Veranstaltung bis 7 Tage vor dem Termin mit Benachrichtigung der Nenner und der Landeskommission M-V zurückgezogen werden.

g) Die Ergebniszettel/ -listen sind von den Turnierfachleuten zu kontrollieren und zu unterschreiben. Alle Ergebnisse der BV, einschließlich der Teilnehmerliste der Wettbewerbe, dem Richtereinsatzplan und der Nennstatistik, wobei die Geschäftsstelle die Nutzung einer Toris-Statistik empfiehlt, sind binnen von 2 Tagen nach Beendigung der BV als Datei per E-Mail an die Geschäftsstelle der LK M-V zu senden. Bei Nichtvorlage können Säumnisgebühren gemäß der Finanzordnung des PSV erhoben werden.

h) Die Ausschreibung ist genehmigungspflichtig; sie erhält den Vermerk der Landeskommission M-V: „genehmigt von der Landeskommission Mecklenburg-Vorpommern“ und wird auf der Verbandshomepage pferdesportverband-mv.de veröffentlicht.

 

9. Gebühren, Zuschüsse für Veranstalter und Reiter

a) Mit der Anmeldung der Veranstaltung bei der LK M-V wird eine Anmeldegebühr und entsprechend den Wettbewerben eine Bearbeitungsgebühr nach den Regeln der Finanzordnung des Pferdesportverbandes MV e.V. für den Veranstalter fällig.

b) Die Gebühren der einzuladenden Turnierfachleute richten sich nach der Finanzordnung des Pferdesportverbandes MV e.V. und sind vom Veranstalter zu tragen.

c) Für die Förderung des Breitensports ist eine sog. LK-Abgabe pro reservierten Startplatz bei Wettbewerben einer BV/ Reitertag in Höhe von Euro 1,75 vom jeweiligen Reiter/Fahrer/Voltigierer an den Veranstalter zu zahlen, dem diese durch die Geschäftsstelle bei der Endabrechnung in Rechnung gestellt wird.

d) Die maximal zu erhebenden Einsätze pro WB richten sich analog zu den Bestimmungen für die Beträge der Einsätze in Bezug auf Prüfungen im Bereich der Kl. E.

e) In Anbetracht der Bedeutung von Breitensportveranstaltungen können diese in Form eines Zuschusses, unabhängig von Förderungen anderer Institutionen (z.B. LSB), gefördert werden. Förderfähige BV richten sich nach der Finanzordnung des PSV MV. Veranstalter, die nicht genehmigte BV durchführen, haben keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung des PSV. Richter, die bei diesen Veranstaltungen tätig waren, werden von der Liste der Turnierfachleute gestrichen. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Die Entscheidung über einen Zuschuss wird von der Geschäftsstelle nach Einreichung der unterschriebenen Ergebnislisten, einschließlich der Teilnehmer, der genehmigten Ausschreibung und dem Vorliegen des ausgefüllten WBO-Berichtes im Rahmen der Abrechnung der durchgeführten Veranstaltung getroffen. Für die Bezuschussung ist das Verhältnis der Wettbewerbe im Sinne des Breitensportsbegriffes gegenüber dem Anteil der Wettbewerbe zur Förderung des leistungsorientierten Wettbewerbes maßgeblich.

Rostock, 13.11.2023