Von Anti-Doping, über Beinschutz bis zur Zuchtverbandsordnung

Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat weitere, meist redaktionelle Änderungen an der geltenden Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) vorgenommen. In den meisten Fällen handelt es sich um Klarstellungen. So zum Beispiel, was das verpflichtende Mitführen des Pferdepasses auf Turniere betrifft (§ 16.4.), oder – durch das Streichen des Wortes „grundsätzlich“ – das generelle Verbot, den Beinschutz bei Pferden nach Betreten des Abreiteplatzes zu verändern. Weiterhin gibt es einige Angleichungen an das internationale Reglement, wie die Anpassung an das neue Sterne-System in der Vielseitigkeit oder die Maße des Voltigierpads. Darüber hinaus wurde das Alter der Pferde an die Neuregelung in der Zuchtverbandsordnung angepasst. Wurden bisher Pferde, die in dem Zeitraum von 1. November bis 31. Dezember geboren wurden, dem folgenden Jahr für die Jahrgangszugehörigkeit zugeordnet, gilt künftig für die Altersangabe eines Pferdes der 1. Januar des Geburtsjahres als Stichtag für die Jahrgangszugehörigkeit.

Eine Änderung betrifft den Bereich Human-Doping im Pferdesport, denn das nationale Human-Anti-Doping-Regelwerk wird zukünftig auf den gesamten Turniersport ausgeweitet. Ab dem 1. Januar 2019 werden also alle an Turnieren teilnehmenden Reiter dem Human-Anti-Doping-Regelwerk unterworfen. Die Kontrollen werden von der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA durchgeführt. Mehr Informationen über erlaubte und nicht erlaubte Substanzen sowie zu Ausnahmeregelungen für notwendige Medikamente (TUE) erhalten Turnierreiter unter dem Link: www.pferd-aktuell.de/fairersport/human-anti-doping/human-anti-doping-im-pferdesport.