Turnierausfall durch höhere Gewalt

Nach starken Regenfällen mussten Anfang Juli die Turniere in Güstrow und Kirch-Mummendorf abgesagt werden. „Nicht nur die Reitplätze, sondern auch die Plätze für Pkw, Anhänger und Transport standen unter Wasser“, berichtete Birgit Manski aus der Barlachstadt. Dann taucht immer die Frage der verhinderten Teilnehmer auf: Bekomme ich mein Nenngeld zurück? Die Antwort lautet schlicht: nicht alles.

In Paragraph 32 der Leistungsprüfungsordnung (LPO) heißt es unter Ziffer 5: LP (Leistungsprüfungen) können aufgrund höherer Gewalt mit Genehmigung der zuständigen Stelle (FN-/LK-Beauftragter) abgesagt werden. Bereits entrichtetes Startgeld, der im Einsatz enthaltene Preisgeldanteil (3 % vom ausgeschriebenen Geldpreis) sowie der über 3,00 Euro (Vielseitigkeits-LP Reiten/Fahren) 10,00 Euro) hinausgehende Organisationsanteil ist den Teilnehmern zu erstatten.

Beispielsweise ist ein Springen der Klasse A (Preisgeld 150,- Euro) mit einem Einsatz von 7,50 Euro ausgeschrieben, so bekommt der Nenner 4,50 Euro zurück. Wurde bei dem Springen ein Einsatz von 12,50 Euro verlangt, dann bekommt der Nenner 9,50 Euro zurück. Also bleibt dem Veranstalter je Startplatz ein Organisationsanteil von drei Euro. Das zieht sich unabhängig vom Preisgeld durch alle Prüfungen durch.  Bei Vielseitigkeitsturnieren im Reiten und Fahren beträgt der Organisationsanteil max. 10 Euro, der einbehalten werden kann.

Das ist gerecht, da der Verein bei seiner Turniervorbereitung schon in Vorkasse gegangen ist. Viele Rechnungen mussten schon vor der Veranstaltung beglichen werden. Damit er nicht auf einem Berg Schulden sitzen bleibt, greift hier das Solidaritätsprinzip der Teilnehmer. Alle wollen doch auch im nächsten Jahr wieder zur geliebten Veranstaltung kommen. Weder Teilnehmer noch Veranstalter können das Wetter beeinflussen. Und die Veranstalter machen es sich auch nicht leicht mit einer Absage. Doch bei einer Unreitbarkeit des Bodens steht die Sicherheit und Gesundheit im Vordergrund. Und auf einem Matschuntergrund möchte auch kein Teilnehmer sein Pferd putzen und satteln bzw. nach der Prüfung mit seinem Fahrzeug aus dem Schlamm gezogen werden.