Sportstättenförderung rechtzeitig beim LSB beantragen

Schwerin (LSB). Zuwendungen für Modernisierung und Instandsetzung sowie für Neubau, Erweiterung und Umbau von vereinseigenen Sportstätten (Verein ist Eigentümer bzw. Pächter o. ä. mit einer Mindestlaufzeit von 25 Jahren, bei Zuwendungen unter 10 T€ mindestens 10 Jahre) sowie deren Ausstattung mit Sportgeräten können entsprechend der Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport M-V gewährt werden. Baumaßnahmen in den Städten Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald können aus Landesmitteln gefördert werden. Baumaßnahmen in allen anderen Städten und Gemeinden in M-V können aus EU-Mitteln (ELER) eine Förderung erhalten. Sportvereine und Sportverbände richten ihren Antrag über den zuständigen Kreis-/Stadtsportbund bis zum 31.08. des Vorjahres an den Landessportbund M-V, der die Förderentscheidung trifft. Weitergehende Informationen sowie die Anträge und Richtlinien können unter lsb-mv.de/sportfoerderung/foerderung-von-baumassnahmen-an-vereinssportanlagen nachgelesen werden.