Gerichtsbeschluss zur Wolfsentnahme

Hannover (psvhannover-aktuell). Im aktuellen Beschluss zur Tötung von Wölfen ist das Oberlandesgericht Lüneburg in fast allen Punkten dem Niedersächsischen Umwelt-ministerium gefolgt. Eine rechtssichere Entnahme von Problemwölfen ist daher künftig möglich. Somit müssen Wölfe, die die gängigen Herdenschutzmaßnahmen überwinden nicht mehr geduldet werden und im Umkehrschluss müssen die Weidetierhalter auch nicht die zweifellos nicht im durchführbaren Rahmen angesetzten Herdenschutz-maßnahmen wie eine Veränderung der Einzäunung, sowie eine Anschaffung von Herdenschutzhunden und Ähnlichem erfüllen. Zudem stellt das Oberlandesgericht fest, dass die Tötung einzelner Wölfe den Erhaltungszustand der Art landes- und bundesweit nicht gefährde. „Durch den Beschluss können wir jetzt mit der bereits angeschobenen Maßnahme weitermachen und bleiben handlungsfähig, wenn es um die Tötung einzelner Problemwölfe geht“, so Umweltminister Lies. Den Gerichtsbeschluss mit allen Einzelheiten liegt als Anlage „Gerichtsbeschluss zum Wolfsabschuss“ bei.

Gerichtsbeschluss zum Wolfsabschuss