Tierarzthaftung: Tod nach homöopathischer Spritze

Greifswald (stud. jur. Kati Spierling bei BECKER & JAAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Greifswald).

Eine Atemwegserkrankung, insbesondere der klassische „Husten“ ist ein immer wieder auftretendes Problem bei Pferden, so dass Tierärzte oftmals mit der Behandlung des Tieres beauftragt werden. Insofern sollten die Tierärzte nicht nur auf eine medizinisch korrekte Behandlung achten, sondern auch ihrer Aufklärungspflicht vollumfänglich nachkommen, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Der Sachverhalt

In dem Stall einer Dressurreiterin erlitten mehrere Pferde Husten- darunter auch die Olympia- Dressur-Hoffnung „Donna Asana“. Der beklagte Tierarzt hatte der Stute dagegen unter anderem ein homöopathisches Mittel über Blut verabreicht, das er der Stute zuvor entnommen hatte und mitsamt den Präparaten wieder injizierte. Wenige Minuten nach der Injektion brach das Tier zusammen und starb an einer schweren allergischen Reaktion („anaphylaktischer Schock“). Die Tierhalterin verklagte den Tierarzt auf Schadensersatz i.H.v. 1,75 Millionen Euro.

Die Entscheidung

Das Landgericht (LG) München sprach der Tierhalterin zunächst 250.000 EUR zu, weil der Tierarzt seiner Aufklärungspflicht verletzt habe. Dagegen legte diese erfolglose Berufung ein. Das Urteil des LG München wurde durch das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigt (OLG München, Endurteil vom 09.01.2020- 1 U 3011/1).

Ziel der Eigenblutbehandlung sei gewesen, das Immunsystem zu stärken. Obwohl für die Behandlung des Pferdes mit Eigenblut in Kombination mit homöopathischen Mitteln mangels wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweises keine tiermedizinische Indikation im strengen Sinn vorgelegen habe, habe sie aufgrund der Vereinbarung mit der Tierhalterin, die eine schonendere Behandlung gegenüber schulmedizinischen Mitteln gewünscht habe, erfolgen können. Nach Auffassung des Gerichts sei dem Tierarzt dagegen ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht anzulasten. Einerseits habe er es pflichtwidrig unterlassen, die Tierhalterin über die Möglichkeit eines weiteren Abwartens aufzuklären. Die Therapie könne nur gegen eine beginnende akute Bronchitis helfen, nicht aber gegen eine bereits chronische Bronchitis. Stattdessen habe der Tierarzt die homöopathische Behandlung als notwendig dargestellt, um eine Verschlechterung der Erkrankung zu vermeiden. Anderseits hätte der Tierarzt in Ansehung des bekannt hohen Wertes des Pferdes und des besonderen Interesses der Tierhalterin das Pferd möglichst schonend und nicht unnötig zu behandeln, über das nicht gänzlich unvorhersehbare Risiko einer anaphylaktischen Reaktion mit eventueller Todesfolge aufklären müssen, zumal sich ein vergleichbarer Fall in der Tierklinik des Tierarztes erst ein Jahr zuvor ereignet habe. Nach Auffassung des Gerichts lag somit insgesamt ein Aufklärungsmangel vor.

Tierarzthaftung wegen Aufklärungsmangel_Spierling_Becker&Jaap_2020_11_02