Sportstättenbauanträge bis 31.08.2021 einreichen

Schwerin (LSB MV). Entsprechend der Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport M-V können Zuwendungen für Modernisierung und Instandsetzung sowie für Neubau, Erweiterung und Umbau von vereinseigenen Sportstätten (Verein ist Eigentümer bzw. Pächter o. ä. mit einer Mindestlaufzeit von 25 Jahren, bei Zuwendungen unter 10 T€ mindestens 10 Jahre) sowie deren Ausstattung mit Sportgeräten gewährt werden. Baumaßnahmen in den Städten Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald können aus Landesmitteln gefördert werden. Baumaßnahmen in allen anderen Städten und Gemeinden in M-V können aus EU-Mitteln (ELER) eine Förderung erhalten. Für eine Förderung in 2022 müssen bis spätestens zum 31.08.2021 vollständige Anträge beim LSB (über den zuständigen SSB/KSB) eingereicht werden.

Hinweise, Formblätter und Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des LSB MV unter https://www.lsb-mv.de/sportfoerderung/foerderung-von-baumassnahmen-an-vereinssportanlagen/