Warendorf (fn-press). Im Zuge des Ausbruchs des Equinen Herpesvirus (EHV) bei einem Turnier in Spanien hatten sich im Frühjahr 2021 viele Pferdehalter*innen dazu entschieden, ihre Pferde gegen das Virus impfen zu lassen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) erinnert nun daran, dass nach der erfolgten Grundimmunisierung im Frühling jetzt im Herbst die Wiederholungsimpfung bzw. die dritte Impfung der Grundimmunisierung ansteht. Anfang Juli 2021 hat der Beirat Sport bei der Jahrestagung der FN nach ausführlicher Diskussion der Vor- und Nachteile die Einführung einer Impfpflicht gegen das Equine Herpesvirus-1 für alle Turnierpferde ab dem 1. Januar 2023 beschlossen. Mit seiner Entscheidung folgte der Beirat Sport den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), die die Herpesimpfung bereits seit vielen Jahren für alle Pferde empfiehlt.
Ab dem 1. Januar 2023 gilt deshalb: Alle Turnierpferde, die bisher nicht gegen EHV-1 geimpft wurden, keine ordnungsgemäße Grundimmunisierung erhalten haben oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Herpesviren länger als sechs Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden. Für Pferde, die schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden bzw. bei fehlender Information über die Grundimmunisierung gilt: Die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre müssen korrekt, also im Abstand von maximal sechs Monaten plus 21 Tagen erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf. Alle Informationen zur Herpes-Impfung gibt es hier: https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung/herpes-impfung