Ausschreibung „Sport statt Gewalt“

Schwerin (Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung und LSB MV).

Sportvereine sind in MV nicht nur die organisatorische Basis für den Breiten- und Leistungs-sport. Sie sind vielerorts auch unverzichtbare Zentren für ein lebendiges, demokratisches und friedliches Zusammenleben in den Städten und Gemeinden.

Insbesondere im Kinder- und Jugendbereich leisten die Sportvereine landesweit einen hervorragenden Beitrag für eine gewaltfreie Erziehung, indem sie solche sportspezifischen Tugenden wie Fairness, Respekt, Regeltreue und Achtung des Gegners in das Zentrum ihres Trainings-und Wettkampfbetriebes stellen. Darüber hinaus engagieren sich viele Sportvereine in ihren Heimatorten sehr aktiv in Netzwerken und Projekten für Gewaltprävention. Sportvereine sind damit landesweit wichtige Partner im System der gesamtgesellschaftlichen Gewalt- und Kriminalitätsvorbeugung.

In Anerkennung dessen verleihen der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung und der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommerns seit 2020 einmal jährlich einen Sonderpreis „Sport statt Gewalt“ an Sportvereine aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich über ihre eigentliche sportliche Tätigkeit hinaus in besonderer und nachahmenswerter Weise auch um die Vorbeugung und Verhinderung von Gewalt und Kriminalität verdient machen. Insbesondere sollen Sportvereine gewürdigt werden, die

  • Mitglied im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern sind,
  • sich in Ihren Satzungen und in der täglichen Praxis klar zu Fairness, Toleranz, Demokratie und Gewaltfreiheit bekennen,
  • sich konsequent und unmissverständlich gegen jegliche Form von Gewalt, Intoleranz und Rassismus innerhalb und außerhalb ihres eigenen Vereins positionieren, beispielhafte und nachahmenswerte Präventionsaktivitäten entwickeln, sowie vorhandene Schutzkonzepte umsetzen,
  • ihre spezifischen Erfahrungen und Ressourcen auch Partnern außerhalb des Vereins, wie zum Beispiel Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen vor Ort anbieten,
  • sich aktiv in gesamtgesellschaftlichen Präventionsnetzwerken vor Ort, wie zum Beispiel den Kommunalen Präventionsräten, engagieren.

Vorschläge für potenzielle Preisträger können formlos von jedermann eingereicht werden. Bestandteil der formlosen Vorschläge sollte eine kurze Begründung unter besonderer Berücksichtigung der oben genannten Kriterien sein.

Die Vorschläge per Post oder E-Mail sind bis zum 31. Dezember 2021 zu richten an:

Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern

– Geschäftsstelle –

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Alexandrinenstraße 1

19055 Schwerin

Nachfragen sind möglich unter Tel.: 0385 588 2487, E-Mail: lfk@kriminalpraevention-mv.de.

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury unter Ausschluss des Rechtsweges. Die maximal fünf Preisträger erhalten jeweils eine Anerkennungsurkunde und eine Geldprämie. Dafür stellt der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 5.000 EUR zur Verfügung. Die Auszeichnung erfolgt in einem würdigen Rahmen.