Vereinssport für alle Kinder und Jugendlichen in der Corona-Stufe 4 (ROT) mit Test möglich

Aufgrund mehrerer Nachfragen zu unserer Veröffentlichung vom 26.11.2021 stellen wir klar:

In der Corona-Stufe 4 („Rot“) gilt für die Ausübung von vereinsbasiertem Sport von Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Innenbereich die 2-G-Plus-Regelung (vgl. § 1f Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Corona-LVO M-V). Das bedeutet:

  • Alle Kinder und Jugendliche dürfen zurzeit grundsätzlich vereinsbasierten Sport ausüben, wenn sie keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen (aufgrund der Gleichsetzung mit Geimpften und Genesenen, vgl. § 1e Abs. 3 und 5 i.V.m. § 1d Absätze 4 – 6 Corona-LVO M-V).
  • Sie müssen aber einen gemäß § 1a Corona-LVO M-V durchgeführten negativen Corona-Test vorlegen.
  • Die Testpflicht gilt für alle Kinder und Jugendlichen (für die Kinder und Jugendlichen, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind, und für die Kinder und Jugendlichen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind).
  • Ausgenommen von dem Testerfordernis sind Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres.

Achtung:
Nicht genesene bzw. nicht vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren und vor Vollendung des 18. Lebensjahres werden nur bis zum 31.12.2021 mit Geimpften und Genesenen gleichgesetzt. Für sie gilt aktuell ab 01.01.2022 das 2-G-Plus-Erfordernis genauso wie für Erwachsene.

Bitte beachten Sie, dass in der Corona-Stufe 4 bis zum 15. Dezember 2021 weitergehende Maßnahmen zur Anwendung kommen können, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht.