Corona-Update:

Schwerin (LSB MV). Vereinsbasierter Sport bei „Rot plus“ unter Auflagen möglich

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport teilt mit, dass ab dem 9. Dezember 2021 folgende Änderungen für den vereinsbasierten Sport gelten:

In Landkreisen oder kreisfreien Städten, die sich mehr als 7 Tage in der Ampelfarbe Rot befinden (sog. Rot plus), kann nunmehr weiterhin der vereinsbasierte Sport (mit 2-G-plus) unter folgender Bedingung stattfinden: es müssen geschlossene Übungs- bzw. Trainingsgruppen sein, mit nicht mehr als 15 Personen im Innenbereich und 25 Personen im Außenbereich. Die Änderungen betreffen den § 1g Abs. 4 und 5 der Corona-Landesverordnung und gelten somit auch für den Fall, dass das Land M-V sich in Rot plus befindet.