Bundesprogramm zur Sanierung von Sportstätten startet

Warendorf (FN/ Christiane Muhr). Wie kann unser Reitverein Energie sparen – und wie kann unser Verein dahingehende Sanierungsmaßnahmen finanzieren? Das haben Sie sich vor dem Hintergrund der drohenden Energiekrise sicher schon einmal gefragt.

Um die energetische Sanierung von Sportstätten zu unterstützen, hat der Deutsche Bundestag 476 Mio. Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vorgesehen. Mit der Durchführung dieses Programms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Förderungswürdig sind sämtliche Sportstätten und Schwimmhallen, die überwiegend oder ausschließlich von Amateuren genutzt werden und der sozialem Integration und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen.

Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen, die im Zeichen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit umgesetzt werden. Hierzu zählen ein zukünftiger klimafreundlicher Gebäudebetrieb, klima- und ressourcenschonendes Bauen sowie nachhaltige Materialgewinnung. Die Sanierungen sollten dazu beitragen, Ihre Gebäude gegen Naturgefahren wie Fluten widerstandsfähiger und bei Krisen, wie der aktuellen Energiekrise, weniger anfällig zu machen. Die Förderung beinhaltet alle Kosten, die bei Konzeptentwicklung, Investitionsvorbereitung, Energieberatung, Baubegleitung und Investitionen entstehen. Wichtig ist, dass ausgewiesene Energieexpertinnen mit ins Boot geholt werden. Antragsberechtigte Förderempfängerinnen des Bundesprogramms sind ausschließlich Städte und Gemeinden. Für Ihren Verein bedeutet dies, dass sie einen entsprechenden Antrag über Ihre Kommune stellen müssen. Dazu sollten Sie kurzfristig Kontakt zu Ihrer Kommune aufnehmen und Ihr Interesse am Bundesprogramm bekunden. Ihre Kommune muss dann Ihr Projekt billigen und den Förderantrag beim BBSR stellen. Sie ist im Weiteren der Ansprechpartner des Bundes. Ebenso werden die Fördergelder der Kommune ausgezahlt, diese leitet die Gelder dann an Ihren Verein weiter. Etwaige Zuwendungen stellen Anteilsförderungen dar, die Kommunen müssen die Projekte mitfinanzieren. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Der Erhebungsbogen zur Interessenbekundung wird am 15.08.2022 unter https://foerderportal.bund.de/easyonline veröffentlicht. Eine formlose Anzeige zur Interessenbekundung muss bis zum 23.09.2022 bei dem für die Städtebauförderung in Ihrer Region zuständigen Landesministerium eingegangen sein. Am 30.09.2022 endet die Frist zur Einreichung Ihrer Projektskizze inkl. des Billigungsbeschlusses des Stadt- oder Gemeinderates beim BBSR über die Plattform easy-Online.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/

forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk.html

Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen:

Christiane Muhr, Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.; CMuhr@fn-dokr.de