Anträge für Sportstättensanierungen können gestellt werden

Weiterhin besteht für Sportvereine die Möglichkeit, Fördermittel über die sogenannte Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums zu erhalten. Vom 1. Juli bis 30. September können im Rahmen der zweiten Antragsphase 2017 Anträge beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Dabei können verschiedene klimaschutzrelevante Sanierungen an vereinseigenen Sportstätten mit bis zu 50% gefördert werden. Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie Klimaschutzprojekte in Kommunen. Seit 2016 können sich nun – zusätzlich zu Kommunen – auch erstmals Sportvereine mit eigener Sportstätte um Fördermittel bewerben. Ein im Juni 2017 aktualisiertes Informationspapier für Sportvereine mit einer Zusammenstellung der wichtigsten Eckpunkte wurde vom DOSB erstellt und steht als Download zur Verfügung. In dem Papier wird präzisiert, dass auch altrechtliche Sportvereine und Sportvereine mit langfristigen Pachtverhältnissen unter bestimmten Voraussetzungen Anträge stellen können. www.dosb.de/de/sportentwicklung/sportstaetten-umwelt-und-klimaschutz/news/details/news/bmub_foerdert_vereinseigene_sportstaettensanierungen

Eine umfassende Beratung zur Kommunalrichtlinie und zum kommunalen Klimaschutz bietet im Auftrag des Bundesumweltministerium das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz: www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/foerderung/erweiterte-foerdermoeglichkeiten-der-kommunalrichtlinie.