Erste Prüfung zum Kutschenführerschein A erfolgreich

In Viervitz auf Rügen fand die erste Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern zum Kutschenführerschein A Privatpersonen statt. Die zwölf Teilnehmer aus Thüringen sowie von den Inseln Hiddensee und Rügen bewiesen nicht nur ihrer fahrerisches Können im Straßenverkehr sondern konnten auch auf den Stationsprüfungen Ausrüstung, Geschirr- und Wagenkunde sowie An- und Ausspannen ihr Wissen in Bezug auf Sicherheit nachweisen. „Der Lehrgang hat uns sehr viel gebracht, vor allem auch der Erfahrungsaustausch untereinander“, sagte ein Teilnehmer, der sich bereits für den nächsten Lehrgang Kutschenführerschein B Gewerbe angemeldet hat.
Personen, die bereits ein FN-Fahrabzeichen besitzen, können ab sofort den Kutschenführerschein A Privatperson beantragen. Hierzu gibt es unter www.pferd-aktuell.de/kutschenfuehrerschein nun ein entsprechendes Antragsformular. Auch der gewerbliche Kutschenführerschein B wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ausgestellt.
Den Kutschenführerschein A Privatperson beantragen können Inhaber des Fahrpasses oder des FN-Fahrabzeichens 5 (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV), oder höher. Einzureichen ist neben dem Antrag eine Kopie des jeweiligen Fahrabzeichens. Auch der Kutschenführerschein B Gewerbe kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Dazu muss neben einem Fahrabzeichen einer der im Hinweiszettel des Antrags genannten Sachkundenachweise vorliegen. Die Gebühr für die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson bzw. B Gewerbe beträgt 11,70 Euro. Während der Kutschenführerschein A Privatperson unbegrenzt gültig ist, muss der Kutschenführerschein B Gewerbe nach fünf Jahren verlängert werden. Hierzu müssen innerhalb des Gültigkeitszeitraums Fortbildungen im Umfang von acht Lerneinheiten nachgewiesen werden. Der Versand der beantragten Kutschenführerscheine erfolgt ab Juni 2017.