Der neue LPO-Ausrüstungskatalog ist online. Die Broschüre ist eine Ergänzung zur Leistungs-Prüfungs-Ordnung 2018, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, und bietet eine Übersicht über die zugelassenen Ausrüstungsgegenstände in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit. Die dargestellten Abbildungsbeispiele dienen der Veranschaulichung und Verdeutlichung der aktuellen LPO-Vorschriften. Enthalten sind folgende Ausrüstungsgegenstände mit ihren LPO-konformen Merkmalen: Gebisse, Reithalfter, Sattel, Beinschutz, Hilfszügel, Stiefel, Hilfsmittel (Sporen, Gerte), Schutzwesten sowie Sonstiges (Nasennetz, Ohrenschutz). Die Ausrüstungsgegenstände sind entsprechend ihrer Zulassung nach Disziplin, Prüfungsart und Klasse aufgeführt.
Generell gilt für die Beteiligung im Pferdeleistungssport gemäß LPO: Die Ausrüstung der Pferde und der Teilnehmer muss den Regeln der jeweiligen Reit-, Fahr- und Voltigierlehre und den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes entsprechen (vgl. LPO 2018 § 6). Der Teilnehmer ist für die Einhaltung dieser Grundsätze und Regeln, als auch für die Überprüfung der korrekten Maße der verwendeten Ausrüstungsgegenstände eigenverantwortlich (vgl. LPO 2018 § 6). Der Sicherheit dienende Ausrüstungsgegenstände sind grundsätzlich zugelassen (vgl. LPO 2018 §68).