Dürrehilfen für Betriebe

Ab sofort können landwirtschaftliche Betriebe Anträge auf finanzielle Unterstützung aus dem Bund-Länder-Dürrehilfsprogramm beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V stellen. Die Anträge auf einen anteiligen Schadensausgleich können bis zum 30. Oktober beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg in Schwerin – Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin eingereicht werden. Der Antrag kann in Papierform oder per E-Mail an h.rentz@staluwm.mv-regierung.de erfolgen. Das Ministerium weist darauf hin, dass aus dem Bund-Länder-Dürrehilfsprogramm maximal 50 Prozent des dem Unternehmen durch die Trockenheit entstandenen Schadens ausgeglichen werden. Von dieser 50-prozentigen Schadenshilfe („Billigkeitsleistung“) sollen noch in diesem Jahr Abschlagszahlungen in Höhe von maximal 70 Prozent ausgereicht werden; die Endabrechnung erfolgt im Jahr 2019. Die Anträge von Futterbau und Ökolandbaubetrieben werden prioritär bearbeitet. Weitere Informationen sowie die Richtlinie und Antragsformulare finden Sie unter:

https://www.regierungmv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/Hilfen-fuer-Landwirte/