Sportstättenbauförderung LSB 2021

Schwerin (LSB MV). Für die Förderung von Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Neubaumaßnahmen sowie für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten, trifft der LSB die Förderentscheidungen. Dazu stehen für 2021 wieder Landes- und EU-Mittel bereit, da die Förderperiode ELER um ein Jahr bis Ende 2021 verlängert wurde. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage eines Informationsantrages, der bis spätestens zum 31.08.2020, vorher über den zuständigen SSB/KSB, mit vollständigen Anlagen beim LSB eingereicht werden muss. Weitere Erläuterungen, Ansprechpartner und Formblätter finden Sie auf der Internetseite des LSB unter https://www.lsb-mv.de/sportfoerderung/foerderung-von-baumassnahmen-an-vereinssportanlagen/.