Corona-Verschärfungen für den Pferdesport

Aufgrund der stark steigenden Corona-Zahlen muss das öffentliche Leben in Deutschland vom 16. Dezember bis mindestens 10. Januar heruntergefahren werden. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und Bundeskanzlerin verständigten sich am 13. Dezember auf gemeinsame Regeln. „Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland steigen die Corona-Zahlen weiter an. Deshalb bitte ich die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes herzlich um Verständnis, dass wir für die nächsten Wochen noch schärfere Schutzmaßnahmen ergreifen müssen,“ sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Was gilt bis ab 16. Dezember?

Sport ist im Dezember/Januar nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand möglich.

Alle Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, Gastronomie, Ausflüge, Familienbesuche, Einzelhandel, Kitas und Schule können direkt nachgelesen werden unter www.regierung-mv.de/corona/Coronabeschluss-13.12./. Die überarbeitete neue Verordnung lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor, wird unter www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente/ veröffentlicht. 

 

Der Landkreis Ludwiglust-Parchim ordnet mit Allgemeinverfügung ab dem 11.12.2020 an, dass „der Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport entgegen § 2 Absatz 21 Satz 3 Corona-LVO M-V auf dem Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim bis auf Weiteres untersagt,“ ist (Link: https://www.kreis-lup.de/export/sites/LUP/.galleries/PDF-Fachdienst-02-Aktuelles-und-Presse-CORONA/2020-12-10-AV-zur-Regelung-von-Massnahmen-im-Bereich-des-Kinder-und-Jugendsports.pdf).

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ordnet mit Allgemeinverfügung ab dem 11.12.2020 an, dass „der Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport in Innenräumen ist entgegen § 2 Abs. 21 Satz 3 Corona-LVO M-V bis einschließlich 17.12.2020 untersagt ist. Ausgenommen von der Untersagung sind die sportlichen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Freien. Die Nutzung von Umkleiden und Duschräumen ist untersagt. Ausgenommen von der Untersagung ist weiterhin der Individualsport allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes im Freien oder in der eigenen Häuslichkeit. Die Untersagungen nach Nr. 1 und Nr. 2 gelten in den Gebieten folgender Ämter mit den amtsangehörigen Gemeinden/ Städten (siehe Anlage):

  1. Stadt Greifswald
  2. Heringsdorf
  3. Stadt Pasewalk
  4. Stadt Strasburg (Uckermark)
  5. Stadt Ueckermünde
  6. Amt Am Peenestrom
  7. Amt Am Stettiner Haff
  8. Amt Jarmen-Tutow
  9. Amt Löcknitz-Penkun
  10. Amt Uecker-Randow-Tal
  11. Amt Usedom-Süd
  12. Amt Züssow

Link: https://corona.kreis-vg.de/PDF/10_12_2020_Allgemeinverf%C3%BCgung_LK_VG_zur_Regelung_von_Einschr%C3%A4nkungen_im_Sportbetrieb_zu_Gunsten_des_Infektionsschutzes_COVID_19_Ubertragung_von_SARS_CoV_2.PDF?ObjSvrID=3416&ObjID=311&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1607593582)

 

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erließ zum 10.12.20 schärfe Regelungen für den sog. Sportbetrieb. Mit seiner 27. Allgemeinverfügung wird die Geltungsbereich von Nr. 2 der 23. Allgemeinverfügung auf den gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erweitert. Was heißt das für den Pferdesport? Für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist „der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene untersagt ist. Ausgenommen von der Untersagung ist Individualsport allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien oder in der eigenen Häuslichkeit. Die 27. Allgemeinverfügung (Link: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F2761_2014_1.PDF%3F1607446844&fn=27._Allgemeinverf%FCgung_des_Landkreises_Mecklenburgische_Seenplatte_) sowie deren Bezug auf den 23. Allgemeinverfügen (Link: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F2761_1995_1.PDF%3F1606485380&fn=23._Allgemeinverf%FCgung_des_Landkreises_Mecklenburgische_Seenplatte_zur_Regelung_von_Einschr%E4nkungen_im_Sportbetrieb_zu_Gunsten_des_Infektionsschutzes) können auf der Seite des LK MSE unter https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Corona/Landkreis/Allgemeinverf%C3%BCgungen nachgelesen werden.

 

Zur besseren Übersicht der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte nachfolgende Übersicht: