Rechtsurteil: Kind rutscht vom Pony- Haftung?

Greifswald (stud. jur. Kati Spierling bei BECKER & JAAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Greifswald).

Jeder Reiter beginnt seinen sportlichen Werdegang in einer klassischen Longenstunde, bei der Übungen durchgeführt werden, um das eigene Sitz- und Gleichgewichtsgefühl zu verbessern. Hierbei kann es hin und wieder passieren, dass das ein oder andere Kind vom Pferd fällt. Haftet dann der Inhaber des Reitbetriebs automatisch?

Sachverhalt

Ein Kind im Alter von 5 Jahren nahm am Reitunterricht einer Reitschule teil und wurde durch eine Aushilfe an der Longe unterrichtet. Auf Kommando sollte das Mädchen „frei sitzen“ und kurz in die Hände klatschen. Dabei verlor das Kind das Gleichgewicht und rutschte von dem Pony. Das Mädchen erlitt ein Oberarmkopfbruch, der operativ behandelt werden musste. Daraufhin verlangte die Klägerseite Schadensersatz und u.a. Schmerzensgeld von mindes-tens 5.000,00 EUR, da sie der Ansicht sei, dass die Inhaberin der Reitschule ihre Verkehrssicherungspflicht verletzte oder zumindest ein Verschulden der Aushilfe zugerechnet werden könne.

Entscheidung des Gerichts

Das Gericht (OLG Hamm, Urt. v.- 11.01.2013- 12 U 130/12) entschied zugunsten der Beklagten Inhaberin. Zunächst verneinte das Gericht eine Tierhalterhaftung, da der Unfall nicht auf ein unberechenbares Verhalten des Ponys zurückzuführen sei.

Zudem habe die Beklagte nicht die generelle Pflicht, den konkreten Gesundheits- und Entwicklungsstand vor dem Reitunterricht abzufragen. Das Mädchen hatte bereits vor der besagten Reitstunde Erfahrungen im Schritt, Trab und Galopp.

Auch das Einsetzen der Aushilfe sei nicht zu beanstanden. Die Aushilfe war nach ihrem Alter, ihren Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage, das Training sachgerecht durchzuführen. Auch die Gruppengröße und die Dauer der Reitstunde hätten sich nicht negativ auf das Unfallgeschehen ausgewirkt. Letztlich sei die konkret durchgeführte Übung auch eine übliche Übung zur Schulung des Gleichgewichts und sei daher auch nicht sachwidrig.