2-G-REGELUNG IM SPORT AB STUFE „ORANGE“
Schwerin (LSB M-V). Mit der 18. Änderung der Corona-Landesverordnung M-V vom 12.11.2021 wird das sogenannte „2-G-Erfordernis“ für weite gesellschaftliche Bereiche eingeführt. Ab der Corona-Warnstufe 3 („Orange“) können bestimmte „Angebote für den Publikumsverkehr“ im Innenbereich grundsätzlich weiterlesen [...]





